Sortenliste

2024 | Ausgabe Schweiz | Nr. 1041

Kartoffeln | Sortenliste 2024 | Nr. 1041 | Ausgabe Schweiz | © FiBL | www.fibl.org

Kartoffeln

Für den Bioanbau empfohlene Sorten2024

Legende

●       gering
●●     mittel
●●●   hoch
●●●● sehr hoch

Kochtyp:

  • A: Feste Salatkartoffeln - nicht zerkochend, festbleibend, nicht mehlig, feucht, feinkörnig
  • B: Ziemlich feste Kartoffeln - beim Kochen wenig aufspringend und mässig festbleibend
  • C: Mehlige Kartoffeln - springen beim Kochen stark auf, ziemlich weich, mehlig und trocken
  • D: Stark mehlige Kartoffeln - Futtersorten, Stärkeproduktion, zerfallen beim Kochen

Hinweise

Die Wahl der Sorte sollte immer mit dem Abnehmer abgesprochen werden.

Züchtungsmethoden

Gemäss Weisung «Vermehrungsmaterial», haben biogezüchtete Sorten gegenüber Sorten aus konventioneller Zucht Vorrang. Zur Orientierung werden die Sorten einer von fünf Kategorien zugeteilt:

  • Kat I: Biozüchtung (gemäss Bio Suisse)
  • Kat. II: gezüchtet für den Biolandbau
  • Kat. III: konventionell gezüchtet (erlaubt im Bio, ohne weitere Info)
  • Kat. IV: Züchtungsmethode nicht kompatibel mit dem Biolandbau, z.B. Zellfusion bei Kohlarten und Chicorée (CMS)
  • Kat. X: alte, erhaltenswerte Sorten, Wildherkünfte etc.

Der Hinweis zur Einteilung der Sorten in die jeweilige Kategorie steht neben dem Sortennamen.

Im Biolandbau darf nur Pflanzgut aus biologischer Vermehrung verwendet werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Anbau gemäss Schweizer Bioverordnung wie für die Zertifizierung nach Bio Suisse oder Demeter. Die Verfügbarkeit von Biopflanzgut wird tagesaktuell in der Datenbank organicXseeds.ch dargestellt. Solange zu wenig Biopflanzgut für den professionellen Anbau zur Verfügung steht, können die Labelinhaber Ausnahmen gewähren.

Lenkungsabgabe auf konventionellem Pflanzgut

Die Versorgung mit biologischem Kartoffelpflanzgut ist in der Schweiz bereits sehr gut. Es werden 19 Sorten in Bioqualität vermehrt. Das Pflanzgut einiger Sorten ist in  Bioqualität aus dem Ausland erhältlich. Für knapp 40 Prozent der Fläche müssen aber immer noch Ausnahmegesuche zum Gebrauch von konventionellem Ausgangsmaterial bewilligt werden. Um hier für mehr Fairness gegenüber denjenigen zu sorgen, welche konsequent Biopflanzgut einsetzen, hat die  Markenkommission Anbau von Bio Suisse eine Lenkungsabgabe auf die konventionellen Pflanzkartoffeln eingeführt.

Die Preisdifferenz zwischen biologischem und konventionellem Pflanzgut wird in einen Fonds einbezahlt. Mit diesem Geld werden im Folgejahr die biologischen Saatkartoffeln verbilligt und Projekte zur Förderung des Bioangebots an Saatkartoffeln unterstützt. Für den Anbau 2024 werden die biologischen Pflanzkartoffeln durch die Gelder aus dem Fonds um Fr. 20.- pro 100 Kilogramm vergünstigt.

Die Lenkungsabgabe wird aus der Differenz der Swisssem-Richtpreise für biologische und konventionelle Pflanzkartoffeln (Profi-Paloxe je 100 kg, Klasse A) für jede Sorte individuell festgelegt.

Die Verwendung von nicht-biologischem Vorstufenpflanzgut zur Erzeugung von Biovermehrungsmaterial ist mit Ausnahmebewilligung der Biosaatgutstelle möglich.

Gesuche für Ausnahmebewilligungen

  • Für nichtbiologische Saatkartoffeln muss immer ein Gesuch bei der Biosaatgutstelle gestellt werden.
  • Die Rechnung für die Lenkungsabgabe wird mit der Bewilligung zugestellt.
  • Die Bewilligung ist nur gültig, wenn die Einzahlung der Lenkungsabgabe belegt wird.

Import von Bio-Pflanzgut

Neu muss auch für den Import von Biopflanzkartoffeln ein Gesuch bei der Saatgutstelle eingereicht werden. Die Importeure können ein Sammelgesuch stellen.

Wer muss das Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen?

  • Der Produzent ist für den Antrag seiner Bewilligungen verantwortlich.
  • Bei Vertragsanbau kann der Auftraggeber ein Sammelgesuch für alle beteiligten Produzenten einreichen.
  • Die Ausnahmebewilligung muss möglichst vor der Lieferung vorliegen.

Wie kann das Gesuch eingereicht werden?

  • Gesuche für Ausnahmebewilligungen können direkt über organicXseeds.ch gestellt werden.
  • Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann eine Bewilligung ausnahmsweise telefonisch bei der Biosaatgutstelle des FiBL beantragt werden. (siehe unter «Kontakt»)
  • Kontaktieren Sie bei Fragen die Saatgutstelle.

Grundlage für diese Liste

  • Schweizerische Sortenliste für Kartoffeln 2019, Swisspatat, Postfach 7960, 3001 Bern, swisspatat.ch , agroscope.ch, agridea.ch.
  • Empfehlungen und Anbauversuche von Agroscope (Ruedi Schwärzel, Brice Dupuis, Patrice DeWerra), Rathgeb Biolog (Daniel Hangartner), Terraviva (Martin Lichtenhahn)
  • Fenaco, (Fabien Curty), Semag (Adrian Krähenbühl) und Praxisversuche FiBL (Tobias Gelencser, Hansueli Dierauer).

Adressen

Die Adressen befinden sich unter bioaktuell.ch > Adressen.

Kontakt

Biosaatgutstelle
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
Ackerstrasse113, Postfach 219, 5070 Frick
Tel. 062 865 72 08
biosaatgut(at)fibl.org, biosaatgut.bioaktuell.ch

Impressum

Herausgeber
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
Ackerstrasse 113, 5070 Frick, Schweiz
info.suisse(at)fibl.org, fibl.org

Bio Suisse
Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel
bio(at)bio-suisse.ch, bio-suisse.ch

Pflanzguteinstufung
Saatgutausschuss der Fachkommission Ackerkulturen Bio Suisse

Sortenempfehlungen
Tobias Gelencsér (FiBL)

Redaktionelle Bearbeitung
Tobias Gelencsér, Matthias Klaiss, Serina Krähenbühl (FiBL)

Bezug
sortensuche.bioaktuell.ch