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Kontrollerlebnisse: Tierhaltung ausserhalb der Vegetationsperiode

Meldung  | 

Als stellvertretender Leiter des Bereichs Landwirtschaft bei der Kontrollorganisation Bioinspecta kann Andreas Müller auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Hier gibt er Einblick in brennende Themen und häufige Mängel. Der Zeitpunkt ist gekommen für ein Fazit aus dem ersten Viertel der Kontrollsaison und einen Ausblick auf den nahenden Weidestart.

Tiere der Pferdegattung müssen ab dem 1. Mai an 26 Tagen pro Monat auf eine Weidefläche, welche mindestens 8 Aren aufweist. Foto: Zivile Amsler-Kepalaite

Das erste Kontrollviertel der Saison 2024 ist abgeschlossen. Es kann also eine Zwischenbilanz gezogen werden. Ein beträchtlicher Teil der bisher durchgeführten Kontrollen wurde im Auftrag der Kantone unangemeldet durchgeführt. Die Einhaltung der Tierhaltungsvorgaben stand dabei im Vordergrund. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.

Nässe führte in Einzelfällen zu Mängeln
Die Bemühungen der Betriebsleiterinnen waren offensichtlich, die Tierhaltung im Winter regelkonform und mit Herzblut zu führen. Die oftmals nassen Verhältnisse führten in Einzelfällen zu Ungereimtheiten zu den Vorgaben der Gewässerschutzverordnungen und den Bestimmungen des RAUS-Programmes. Da und dort musste die Lagerung der Hofdünger angekreidet werden, oder es wurden Verstösse gegen die Tierschutzverordnung bemängelt. Zur Erhaltung der hohen Qualität der Tierhaltung verfügt die Schweiz über eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze. An dieser Stelle möchten wir den Betrieben ein grosses Kompliment aussprechen und für die Zusammenarbeit danken.

Der Gang ins Frühlingsgras für Rinder, Ziegen, Schafe und Pferde
Nun gilt es, ein Augenmerk auf den nächsten Meilenstein zu legen. Der 1. Mai naht und damit der Stichtag, an welchem den Tieren der Gattungen Rindvieh, Ziegen, Schafe und Pferde der Weidegang auf Biobetrieben zwingend gegönnt werden muss. Das Geflügel hat auch während der Vegetationsruhe einen täglichen Gang auf die Weide oder in den Schlechtwetterauslauf genossen. Hirsche und Bisons müssen ohnehin ganzjährig auf der Weide gehalten werden.

Die Anforderungen für die RAUS-Basisbeiträge
Untenstehende Zusammenfassung beruht nicht auf Vollständigkeit.

  • Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober muss den Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen an 26 Tagen/Monat ein Auslauf auf die Weide gewährt werden.
  • Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln muss eine Weide von 4 Aren zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Equiden muss die Fläche der Weide 8 Aren betragen. Ab einer Weidegruppengrösse von 5 Tieren kann die Fläche 20% verkleinert werden.
  • Schafe und Ziegen müssen auf der Weidefläche 25% des Tagesbedarfs mit Weidefutter aufnehmen können.

Ausnahmen von der Weidepflicht

  • Während oder nach starken Niederschlägen kann den Weidetieren alternativ zum Weidegang ein Gang in den Laufhof gewährt werden.
  • Während der ersten 10 Tage der Galtzeit kann der Laufhof der Weide vorgezogen werden.
  • Wenn die Vegetation am 1. Mai standortbedingt noch keinen Weidegang erlaubt (kantonal unterschiedliche Regelungen).

Der Weidegang ist aufzuzeichnen
Grundsätzlich ist der Weidegang spätestens nach drei Tagen pro Tiergruppe zu dokumentieren. Wenn den Tierkatgeorien des RAUS-Programmes während einer Zeitspanne täglich einen Weidegang gegönnt wird, muss die Eintragung im Auslaufjournal am ersten und letzten Tag dieser Zeitspanne getätigt werden. Für die Erfüllung der Zusatzanforderung Weidebeitrag für Rinder und Wasserbüffel müssen die Tiere an 26 Weidetagen pro Monat mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs mit Weidefutter abdecken können.

Erhöhte Anforderung der Bio Suisse Richtlinien
In der Schaf- und Ziegenhaltung fordern die Bio Suisse Richtlinien einen täglichen Weidegang während der Vegetationsperiode. Zusätzlich muss auch das Rindvieh an den vorgeschriebenen 26 Weidetagen pro Monat mindestens 25 Prozent des Tagesbedarfes an Trockensubstanz mit Weidefutter aufnehmen können. Somit besteht beim Rindvieh auf Labelebene die gleiche Anforderung wie sie das RAUS-Programm für Tiere der Schaf- und Ziegengattung für die tägliche Aufnahme von Weidefutter an den Weidetagen vorsieht.

Vorgaben und Notwendigkeit schaffen eine Zwickmühle
Die Betriebe sind verpflichtet, termingerecht mit der Gewährung der Weidegänge zu beginnen. Die Tiere wiederum benötigen aber die wichtige Angewöhnungszeit an das veränderte Futter, welches ihnen auf den jungen Weiden plötzlich im Überfluss zur Verfügung steht.

Mit schrittweiser Futterumstellung Gesundheitsproblemen vorbeugen
Um gesundheitliche Probleme der Tiere im Zusammenhang mit der Futterumstellung zu vermeiden, lohnt sich ein Blick ins FiBL-Merkblatt zur kraftfutterreduzierten Milchviehfütterung (siehe Weiterführende Informationen). Vor allem auf die gefürchtete Weidetetanie gilt es ein besonderes Augenmerk zu richten. Schlussendlich wollen ja Mensch und Tier den Frühling, auf welchen beide so lange gewartet haben, ohne Einschränkungen geniessen.

Andreas Müller, Bioinspecta

Weiterführende Informationen

Hotline der Bioinspecta (Mo-Fr 8-12 Uhr und 13-17 Uhr)
FiBL Beratung Tierhaltung (Rubrik Beratung)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Merkblatt kraftfutterreduzierte Milchviehfütterung (FiBL Shop)
Serie Kontrollerlebnisse (Rubrik Grundlagen)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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