Mastremontenproduktion auf Umstell-Milchviehbetrieben
Derzeit kann im Biolandbau die Nachfrage nach Bank- und Verarbeitungstieren nicht gedeckt werden. Es fehlen einerseits Remonten zur Ausmast und andererseits werden viele magere und leerfleischige Kühe geschlachtet. In beiden Fällen verschenkt der Biolandbau viel Potenzial, die Kälber wandern in den konventionellen Kanal ab und die mageren Schlachtkühe lösen einen schlechten Preis.
Für Umstellbetriebe ist das Aufziehen von Remonten für die Milch- und Fleischproduktion eine Chance, sie können damit bereits die höheren Biopreise realisieren. Nicht nur klassische F1-Remonten aus der Milchviehzucht und Remonten aus der Mutterkuhhaltung werden gesucht, sondern auch Remonten von fleischbetonten Milchrassen oder Zweinutzungsrassen.
Umstellungsbetriebe können bereits ab Beginn der Umstellung Remonten für Biobetriebe produzieren. Weil es keinen Markt für Umstellmilch gibt, kann es interessant sein, diese an die Remonten zu vertränken.
Ein Umsteller sollte sich deshalb überlegen, welche Rasse für seinen Betrieb besonders interessant, das heisst, gut angepasst ist. Bei Bio Suisse wird zurzeit die Reduktion des Kraftuftteranteils von 10 auf 5 Prozent diskutiert. Habe ich also die richtige Kuh für den Biolandbau im Stall oder noch nicht? Soll ich einkreuzen? Kann ich alle oder zumindest einen Teil der Kälber selber aufziehen bis sie von der Milch abgesetzt sind anstatt sie auf einen konventionellen Betrieb verkaufen?
So kann ich die Verantwortung wahrnehmen und direkt auf dem eigenen Betrieb einen wichtigen Beitrag zur Antibiotika-Reduktion leisten, anstatt die Kälber „abzuschieben“ und in konventionellen Kälberställen den Antibiotika Einsatz zu fördern.
Kann ich Biobetriebe finden, die meine Remonten direkt kaufen, ohne den Viehhändler dazwischen? Die Bioberatung hilft, solche Fragen individuell zu beantworten.
Auf einem Umstellungsbetrieb darf natürlich die betriebseigene Umstellungsmilch ohne Einschränkung an Kälbern verfüttert werden. Die Mastremonten können nach der ersten erfolgreichen Zertifizierung, aber frühestens am 01.05. des ersten Umstellungsjahres, an einen Biobetrieb verkauft werden.
Nach durchlaufener Wartefrist für Nichtbiotiere (siehe unten) gelten solche Tiere auf dem Biobetrieb als Biotiere. Die Tiere können die Wartefrist auf dem Umstellungsbetrieb oder teilweise auf dem Biobetrieb absolvieren.
Beispiel 1:
Kauft ein Biobetrieb Mitte Mai eine Mastremonte von einem Umstellungsbetrieb, der im ersten Umstellungsjahr steht, dann kann er das Tier erst ab dem folgenden 1. Januar als Biomasttier verkaufen.
Beispiel 2:
Kauft ein Biobetrieb Mitte Mai eine Kuh von einem Umstellungsbetrieb, der im ersten Umstellungsjahr steht, dann kann er die Milch dieser Kuh ab dem 1. Juli als Biomilch verkaufen. Das Fleisch dieser Kuh darf aber erst ab dem folgenden 1. Januar als Biofleisch verkauft werden.
Für Schlachtvieh aus Umstellungsbetrieben gibt es mit wenigen Ausnahmen keinen Markt. Ausnahme: LIDL verkauft im Moment Weiderinder aus Umstellbetrieben.
Quelle
Bio Suisse Richtlinien, Art. 4.4.3, Abschnitt 5, Vermarktung von Tieren aus Umstellbetrieben: Wenn ein Tier innerhalb der Wartefrist von einem Umstellbetrieb an einen Knospe Betrieb verkauft wird, muss vor der Knospe Vermarktung die vorgeschriebene Wartefrist vollendet werden. Die schon durchlaufene Wartefrist auf dem Umstellbetrieb kann angerechnet werden.
Das Bioregelwerk (Bio Suisse allgemein, Richtlinien deutsch)
Wartefristen
12 Monate für die Fleischerzeugung
6 Monate für die Milchproduktion
Weiterführende Informationen
Vermarktung in der Umstellungszeit (Rubrik Aktuell)
FJS, MCL
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.12.2017