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Neubewertung von Formula-Präparaten in der Tierarztpraxis

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Veterinärdienst haben den Umgang mit zulassungsbefreiten Arzneimitteln, sogenannten Formula-Präparaten, neu bewertet: für die Phytotherapie am Tier ein kleiner Durchbruch. Zukünftig können Tierarztpraxen mit einer Detailhandelsbewilligung solche Präparate in kleinen Mengen für die Behandlung der eigenen Patienten lagern. Die neue Regelung schafft Freiraum und Rechtssicherheit für den individuellen Einsatz von Arzneipflanzen beim Tier.

Das gilt natürlich nicht nur für Formula-Präparate aus Arzneipflanzen, ist aber gerade für diese von besonderer Bedeutung. Denn es klärt sich damit eine seit vielen Jahren bestehende Rechtsproblematik. In der Vergangenheit musste beispielsweise ein Landwirt oder eine Landwirtin mit einem tierärztlichen Rezept in die nächstgelegene Apotheke fahren, wenn ein Kalb einen Kamillentee in pharmazeutischer Qualität erhalten sollte.

Vereinfachter Umgang
In Zusammenarbeit mit einer Apotheke können zukünftig phytotherapeutisch arbeitende Tierärztinnen und Tierärzte Arzneipflanzenzubereitungen in ihrer Praxis lagern und direkt an die Tierhaltenden abgeben. Der (von der Apotheke korrekt hergestellt, verpackt und beschriftete) Kamillentee, oder auch eine speziell entwickelte Teemischung, dürfen nun also auch im Praxisauto mitgeführt und direkt ausgehändigt werden. Für Nutztiere sind selbstverständlich die bestehenden Einschränkungen zu beachten. Nur Arzneipflanzen, die im Anhang 2 der Tierarzneimittelverordnung aufgeführt sind, dürfen hier zum Einsatz kommen.

Zusammenarbeit gefordert
Die Rechtssicherheit schafft in verschiedener Hinsicht Erleichterung. Einerseits dürfte es die Kooperation zwischen Apotheken und Tierarztpraxen anregen, da sich nun pharmazeutische und veterinärphytotherapeutische Kompetenz in Arzneipflanzenzubereitungen für Tiere vereinen können, die anschliessend auf praktikablem Weg zum tierischen Patienten gelangen.

Zum anderen wird die Zusammenarbeit von Tierärztinnen und Tierärzten mit Landwirtinnen und Landwirten gefördert, da der sehr umständliche Umweg über Rezeptierung und Abholung in der Apotheke wegfällt.  Besonders davon profitieren dürfte die Biotierhaltung, da dort der Einsatz der Phytotherapie als «first line» Therapie explizit gefordert ist.

Jahrelange Bemühungen
Nicht verwundern dürfte vor diesem Hintergrund die breite Koalition, die sich seit Jahren um diese Neubeurteilung bemüht. Unter Federführung der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) setzten sich auch die GST-Sektion Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin (camvet.ch), die Schweizerische Medizinische Gesellschaft für Phytotherapie (SMGP) und deren tierärztliche Sektion (SMGPvet), das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und die Bio Suisse für diese Erleichterung ein.

Autor: Michael Walkenhorst, FiBL
Quelle: Schweizerische Medizinische Gesellschaft für Phytotherapie (SMGP)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.01.2023

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