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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Verwendung der Biobezeichnung

Der Begriff Bio darf nur für Produkte verwendet werden, welche gemäss der Bioverordnung (910.18) sowie der Verordnung des Departments für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die biologische Landwirtschaft (910.181) hergestellt werden. Diese zwei Verordnungen bilden die Grundlage für alle Bioprodukte.

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.07.2022

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