Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Wenn Knospe-Betriebe Neuland antreten

Es ist erfreulich, wenn Knospe-Betriebe bisher nicht biologisch bewirtschaftetes Land übernehmen können und die Bioanbaufläche dadurch wächst. Allerdings müssen gewisse Dinge beachtet werden. Die übernommenen nicht biologischen Parzellen haben zwar keinen Einfluss auf den Anerkennungsstatus des Knospe-Betriebes, müssen jedoch zwei Jahre umgestellt werden.

Wie bei einem Betrieb, der umstellt, gilt auch für Parzellen jeweils der erste Januar als Umstellungsdatum. Die Flächen müssen spätestens bei der offiziellen Betriebsdatenerhebung Anfang Jahr registriert werden und bereits seit ersten Januar gemäss den Bio Suisse Richtlinien bewirtschaftet worden sein, damit das laufende Jahr als erstes Umstellungsjahr gilt.

Andernfalls ist der Status der Fläche und der Produkte ein weiteres Jahr nicht biologisch. Für die Biokontrolle müssen die Flächen im Flächenübernahme-Formular der Kontrollstellen aufgeführt sein.

Vermarktung der Produkte
Produkte der Umstellungsflächen müssen mit der Umstellungs-Knospe vermarktet werden. Wird eine einjährige Kultur gleichzeitig auf Knospe-Flächen und Umstellungs-Knospe-Flächen angebaut (Parallelproduktion) und ist das Erntegut äusserlich nicht eindeutig unterscheidbar, ist die gesamte Erntemenge als Umstellungsware zu deklarieren.

Unter dem Vorbehalt einer lückenlosen Warenflusskontrolle können auch äusserlich nicht unterscheidbare Kulturen mit unterschiedlichem Status vermarktet werden. Dafür muss jedoch vor der Vermarktung der Knospe-Produkte eine Ausnahmebewilligung bei Bio Suisse beantragt werden. Eine zeitlich gestaffelte Ernte und Ablieferung der unterschiedlichen Qualitäten müssen gewährleistet sein.

Bei Produkten von mehrjährigen Kulturen ist eine Parallelvermarktung erlaubt, wenn Warenflusstrennung und Rückverfolgbarkeit gewährleistet sind und die entsprechenden Belege bei der Kontrolle vorgelegt werden können.

David Herrmann, Bio Suisse

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.06.2023

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.