Biosaatgut und Biopflanzgut
Im biologischen Landbau soll grundsätzlich biologisch erzeugtes Saat- und Pflanzgut eingesetzt werden. Leider stehen nicht für alle Kulturen in genügendem Masse geeignete Sorten zur Verfügung. Deshalb haben die EU und die Schweiz Regelungen zur Bewilligung von Ausnahmen eingeführt.
 
 Für welche Kulturen Sie biologisches Vermehrungsmaterial einsetzen müssen, und wie Sie bei Bedarf eine Genehmigung für den Gebrauch von konventionellem Saat- und Pflanzgut erhalten, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
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Ansprechpersonen
Biosaatgutstelle
 Matthias Klaiss & Richard Bircher
 Ackerstrasse 113
 5070 Frick
