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Blauzungenkrankeit – behandeln und vorbeugen

Im August traten in der Schweiz erste Fälle von Blauzungenkrankheit auf, inzwischen hat sich die Krankheit stark verbreitet. Wie ist bei einem Verdacht auf Blauzungenkrankheit vorzugehen? Und welche Prophylaxe- und Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Blauzungenerkrankung ist eine Viruserkrankung, welche Wiederkäuer – vor allem Schafe und Rinder – betrifft. Für Menschen und andere Haustiere ist das Virus nicht gefährlich. Sie wird durch Gnitzen (auch Bartmücken genannt) übertragen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.

Seit Juli sind vermehrt Erkrankungen in Europa aufgetreten (Deutschland, Frankreich, Niederlanden, Belgien). Im August gab es erste Fälle in der Schweiz und bis September hat sich die Krankheit stark verbreitet. Während in früheren Jahren in der Schweiz vor allem der Serotyp BTV-8 vorkam, ist zum aktuellen Zeitpunkt Serotyp BTV-3 vorherrschend.

Symptome der Blauzungenkrankheit

Eine Infektion kann symptomlos verlaufen, aber auch sehr schwerwiegende Symptome hervorrufen. Schafe sind meist schwerer betroffen. Zu den Symptomen gehören hohes Fieber, vermehrtes Speicheln, Schwellungen am Kopf, Entzündungen der Schleimhäute im Maul oder auch nur im Maul, der Nase und Lahmheiten. Bläuliche Verfärbungen an Maul, Zunge (daher der Name) und Zitzen sind möglich, aber nicht immer vorhanden. Es können auch ausschliesslich Klauensymptome vorkommen (starke Lahmheit und warme Klauen durch Entzündung des Kronsaumrandes und/ oder im Zwischenklauenspalt).

Behandlung und Prophylaxe

Vorgehen bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit im Betrieb

Da die Blauzungenerkrankung zu den zu bekämpfenden Seuchen gezählt wird, müssen verdächtige Tiere sofort dem zuständigen Tierarzt oder der zuständigen Tierärztin gemeldet und abgeklärt werden. Bestätigt sich der Verdacht, wird eine Tierverkehrssperre verhängt, damit das Virus nicht weiter in (noch) nicht betroffenen Gebiete verschleppt wird. Da auch symptomlose Tiere das Virus in sich tragen können, gilt die Tierverkehrssperre für alle Wiederkäuer des Betriebes.

Behandlung betroffener Tiere

Meist können die erkrankten Tiere behandelt werden. Die Behandlung kann sehr langwierig sein. Der Hoftierarzt oder die Hoftierärztin wird die Wunden zur Linderung örtlich behandeln und Schmerzmittel verabreichen. Unterstützend, prophylaktisch und in leichteren Fällen können alternative Therapien wie Homöopathie eingesetzt werden. Beratung dazu bietet zum Beispiel der Verein Kometian (siehe Link unten).

Wichtig ist, dass die Tiere trotz der Entzündungen und Schmerzen im Maulbereich weiterhin Futter aufnehmen. Es bietet sich an, eingeweichte Trockenschnitzel, Hafer und Traubenzucker oder gegebenenfalls auch Laubblätter für die Schafe anzubieten. Das Heu sollte weich sein und nur wenig harte Stängel aufweisen.

Zu jeder Zeit sollte frisches Wasser zur Verfügung stehen. Die Tiere dürfen jedoch nicht zwangsgetränkt werden, da durch die Schwellung das Wasser in die Luftröhre gelangen kann.

Prophylaxemöglichkeiten

Vorbeugend gilt es, die Tiere vor Stichen der Überträgermücke zu schützen. Da die Mückenvermehrung an Wasserflächen gebunden ist, eignen sich zur Mückenbekämpfung alle Massnahmen, die zur Austrocknung von Pfützen und stehenden Wasserflächen im Betrieb beitragen. Allerdings muss der Erfolg solcher Massnahmen relativiert werden, da die Mücken über die Luft weit verbreitet werden können. Somit können die Mücken auch auf Betrieben auftreten, die gute Vorbeugungsmassnahmen getroffen haben.

Mittel gegen Mückenstiche, welche auf den Rücken der Tiere gegossen werden, sogenannte Repellentien oder «Pour-on»-Produkte können als Schutz verwendet werden. Die für Knospe-Betriebe erlaubten Mittel finden sich auf der FiBL Betriebsmittelliste.

In Regionen mit vermehrtem Auftreten der Blauzungenkrankheit können gegen die Mücken auch tierärztlich verschriebene Tierarzneimittel eingesetzt werden. Während Butox®, Spotinor® und Dentanil keine (bei Rindern) oder nur kurze Absetzfristen (bei Schafen: Butox® 2 x 12 Stunden; Dentanil: 0 Tage; Spotinor® hat keine Zulassung für milchproduzierende Schafe) auf die Milch haben, so gilt es die Absetzfristen für Fleisch einzuhalten (Butox Rind 2x 18 Tage, Schaf 2 x 1 Tag; Dentanil und Spotinor: Rind 2 x 17 Tage, Schaf 2 x 35 Tage); Sebacil (nicht erlaubt bei milchproduzierenden Tieren) Rind: 2 x 30 Tage, Schaf 2 x 42 Tage).

Impfen

Es ist bereits länger möglich, gegen den Serotyp BTV-8 zu impfen, die Verwendung eines Impfstoffs gegen BTV-3 wurde in der Schweiz Mitte Oktober 2024 zugelassen.

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 24.10.2024

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