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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Bodenschutz und Fruchtfolge

Die Anforderungen für den Bodenschutz und die Fruchtfolgen auf Biobetrieben werden durch drei massgebliche Kriterien bestimmt: Die Anbaupausen zwischen den Kulturen, die Bodenbedeckung im Winter und den Grünlandanteil in der Fruchtfolge. Ein Merkblatt des FiBL zeigt auf, wie auch viehschwache und viehlose Biobetriebe die Anforderungen einhalten können.

Gesunde und ertragsfähige Pflanzen sind auf eine optimale Bodenfruchtbarkeit angewiesen. Der Boden ist zudem über seine vielfältigen Funktionen und Aktivitäten sehr eng mit dem Wasser- und Luftkreislauf verbunden. Der Zustand des Bodens und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sind somit für den Biolandbau von zentraler Bedeutung. 

Bio Suisse definiert in den Richtlinien jedoch lediglich einen minimalen Bodenschutz und bewusst auch minimale Fruchtfolgeanforderungen. Dieser Spielraum wird in der Annahme gegeben, dass es im Interesse der Produzent*innen ist, die Richtlinien einzuhalten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) akzeptiert die Bio Suisse Richtlinien als gleichwertig zu den Anforderungen der Artikel 16 und 17 der Direktzahlungsverordnung zur geregelten Fruchtfolge und zum geeigneten Bodenschutz. Ebenso gelten die Artikel auch für Demeter- und Bioverordnungsbetriebe.

Stellung der Fruchtfolge

Für den biologischen Anbau hat die Fruchtfolgenplanung einen grossen Stellenwert. Geht es um Pflanzenschutz, Pflanzenernährung oder Unkrautregulierung, so führt der Weg zum Erfolg über eine optimale Fruchtfolge. Mögliche negative Auswirkungen bei Nichteinhaltung allgemein bekannter Regeln der guten Biolandbaupraxis treffen in erster Linie den Biobetrieb selbst. 

Bei der Fruchtfolge baut Bio Suisse daher bewusst auf Eigenverantwortung und setzt nur minimale Anforderungen. Die Bioproduzent*innen dürfen und sollen den Spielraum in vernünftigem Rahmen ausnutzen können – marktorientierte Überlegungen können die Betriebsleiter*innen so gebührend berücksichtigen.

Minimaler Grünlandanteil

Als wichtige Vorgabe schreibt Bio Suisse den Betrieben einen minimalen Anteil Grünland in der Fruchtfolge vor. Damit soll auch auf viehlosen Betrieben ein Minimum an Stickstoffeigenversorgung garantiert, der Humusgehalt erhalten sowie die Fruchtfolge aufgelockert werden. Dazu können Gründüngungen, Untersaaten und Zwischenfrüchte angebaut werden. 

Die Fruchtfolge ist so vielseitig und ausgewogen zu gestalten, dass sie langfristig die Bodenfruchtbarkeit erhält oder fördert und gesunde Ernteprodukte gewährleistet. Sie muss den Austrag von Nährstoffen ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer sowie die Erosionsgefahr minimieren. Über den Anbau von Leguminosen in der Fruchtfolge muss ein Mindestanteil an der Stickstoffeigenversorgung sichergestellt werden. Ausserdem soll eine vielseitige und ausgewogene Fruchtfolge einen Beitrag zum vorbeugenden Pflanzenschutz und bei der Förderung der biologischen Artenvielfalt leisten.

Merkblatt erläutert die Bio Suisse Vorgaben

Das FiBL Merkblatt «Bodenschutz und Fruchtfolge» erläutert die Vorgaben bezüglich Bodenbedeckung, Anbaupausen und Grünlandanteil. Es geht zudem auf Fruchtfolgegrundsätze im Acker-, Gemüse- und Kräuteranbau ein.

Weiterführende Informationen

Merkblatt Bodenschutz und Fruchtfolge (FiBL Shop)
Boden (Rubrik Pflanzenbau)

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