Vermarktung in der Umstellzeit
Umstellbetriebe können Körnerleguminosen zu Futterzwecken und Futtergetreide zum Knospe-Richtpreis vermarkten. Daneben gibt es für wenige weitere Ackerkulturen Absatzmöglichkeiten für Umstellware.
Biogetreide und Körnerleguminosen zu Futterzwecken werden von diversen lokalen Sammelstellen angenommen. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig, welche Biogetreide von der jeweiligen Sammelstelle angenommen werden können.
Sollen im ersten Umstellungsjahr Ernteprodukte aus überwinternden Kulturen als Umstellungs-Ware vermarktet werden, muss der Betrieb vor dem Saattermin für die Umstellung angemeldet werden. Die entsprechenden Kulturen müssen ab Aussaat biokonform angebaut werden.
Grundsätzlich wird empfohlen, sich vor der Aussaat via Marktübersicht Ackerkulturen über die Marksituation und Anbauempfehlungen zu informieren.
Futtergetreide
Die Vermarktung der Ernte sollte jeweils vor der Aussaat mit dem Abnehmer abgesprochen werden. Nicht alle Sammelstellen können alle Ackerkulturen annehmen, weshalb Vorabklärungen notwendig sind.
Während der Umstellung können folgende Kulturen angebaut werden:
- Eiweisserbsen zu Futterzwecken
- Ackerbohnen zu Futterzwecken
- Soja zu Futterzwecken
- Lupinen zu Futterzwecken
- Futterweizen
- Futterhafer
- Gerste
- Triticale
- Körnermais
- Futterroggen
Dokumente:
- Übernahmebedingungen 2023 Futtergetreide (443.3 KB)
- Beiträge Produzenten und Verarbeiter Ernte 2024 (52.9 KB)
Brotgetreide
Für Brotweizen von Umstellbetrieben bestehen Abnahmemöglichkeiten über die fenaco Genossenschaft, Mühle Rytz AG, Biofarm und Mühlebach AG. Für Mahlweizen aus Umstellung gibt es keinen festgelegten Richtpreis, die Marktpreise liegen jedoch relativ nahe am Richtpreis von Knospe-Brotweizen. Die Übernahmemengen von Umstell-Mahlweizen sind begrenzt und die Übernahme ist nur bei gewissen Sammelstellen möglich. Zudem ist die Produktion mit gewissen Auflagen verbunden. Der Anbau ist nur mit einem Abnahmevertrag möglich:
fenaco, Mühle Rytz AG, Biofarm oder Mühlebach AG.
Für Mahlroggen und Mahldinkel aus Umstellung gibt es aktuell keinen Markt.
Dokumente:
- Übernahmebedingungen 2022 Knospe-Brotgetreide (614.4 KB)
- Beiträge Produzenten und Verarbeiter Ernte 2024 (52.9 KB)
- Erklärung Beiträge Ackerkulturen (496.0 KB)
Oelsaaten
Bei den Ölsaaten gibt es nur für HO-Sonnneblumen bereits während der Umstellungszeit Vermarktungsmöglichkeiten. Diese sind sehr gesucht. Ein Abnahmevertrag ist zwingend. Interessierte melden sich bei Biofarm, fenaco oder Biomühle Lehmann.
Kartoffeln
Aktuell werden keine neuen Biokartoffel-Produzenten gesucht. Am Kartoffelanbau interessierten Betrieben wird ein Anbau nur in Absprache mit Abnehmern empfohlen. Für Veredelungs-Kartoffeln bestehen in der Umstellzeit kaum Vermarktungsmöglichkeiten
Zuckerrüben
Für Umstellbetriebe wird eine Prämie von CHF 40.-/t basierend auf den Konditionen der konventionellen Rüben ausbezahlt. Die Prämie ist jedoch auf 120t Rüben pro Pflanzer begrenzt. Der Anbau ist nur mit einem Abnahmevertrag möglich:
Spezielle Ackerkulturen
Für spezielle Ackerkulturen aus Umstellung gibt es aktuell keinen Markt.
Raufutter
Umstellbetriebe können Raufutter zum Knospe-Richtpreis vermarkten.
Für den Anbau wird ein Abnahmevertrag (266.5 KB) empfohlen.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.02.2023