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Quarantäneorganismen

Für alle Quarantäneorganismen gilt in der Schweiz eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst, meist den Kantonalen Pflanzenschutzdienst, zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst.

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