Weide: Richtige Bestandeshöhe ist entscheidend
Die Grünlandbewirtschaftung und insbesondere die Weidehaltung wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Grund: Die AP 2014-2017 zielt darauf, die graslandbasierte Milchproduktion als besonders umwelt- und tierfreundliche sowie ressourcenschonende Produktionsform mit Direktzahlungen zu fördern. Zur Sicherung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Milchkühe sind an die Weideführung sehr hohe Anforderungen zu stellen. Dies umso mehr, als die für Biobetriebe obligatorische RAUS-Verordnung während des Sommerhalbjahres eine Beweidung während mindestens 26 Tagen pro Monat vorsieht.
Weil das Graswachstum und damit der Weideflächenbedarf aufgrund der Ertragsunterschiede im Verlauf der Weideperiode schwanken, gilt es den Tierbesatz pro Flächeneinheit dem Futterangebot ständig anzupassen. Wichtig ist dabei, die Bestandeshöhe im Griff zu haben, damit eine gute Milchleistung aus dem Weidefutter erreicht wird. Die Grashöhe sollte bei der Kurzrasenweide beim Bestossen nicht mehr als acht Zentimeter und beim Verlassen der Parzelle maximal vier Zentimeter betragen. Bei der Portionen- oder Umtriebsweide kann mit etwas höheren Grasbeständen gearbeitet werden, womit das Problem der fehlenden Struktur (Pansenübersäuerung) entschärft wird.
Viel Zeit und Aufwand kann durch das Einrichten von fest installierten Tränken auf der Weide eingespart werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Kühe Saugtrinker sind und ihren Flüssigkeitsbedarf am liebsten aus einer ausreichend grossen Wasseroberfläche decken. Um das Hineinkoten und eine Versumpfung zu verhindern, sollte die Tränke auf einem befestigten Platz mit Sockel eingerichtet werden. Tobias Studer
Weiterführende Informationen
Weiden werden häufig zu spät bestossen (Artikel Magazin Bioaktuell 4|2018) (137.5 KB)
Infos – Weidehaltung (Webseite HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Österreich)
ÖAG - Biologische Landwirtschaft (Webseite der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Viehwirtschaft ÖAG)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.03.2018