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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Kurse zur Umstellung auf Biolandbau

Personen, die Ihren Betrieb auf Bio umstellen oder neu die Leitung eines Biobetriebs übernehmen, verpflichten sich zum Besuch von fünf Einführungs- oder Weiterbildungskurstagen zum Thema Biolandbau. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Dispensation möglich.

Die Kurstage müssen innerhalb von zwei Jahren (Umstellungszeit) besucht werden. Betriebe mit reiner gartenbaulicher Pflanzenproduktion (Gärtnereien) haben für die Absolvierung der Kurstage drei Jahre Zeit. Die Regelung gilt ab Umstellungsbeginn bzw. Betriebsübernahme per 1. Januar 2021.

Zwei obligatorische Einführungstage

An zwei Kurstagen werden folgende Themen vermittelt:

  • Grundsätze des Biolandbaus
  • Richtlinien
  • Markt
  • Organisation und Rolle von Bio Suisse
  • Biokontrollstellen
  • Bioberatung

Diese beiden Kurstage werden in der Regel von den kantonalen Landwirtschaftsschulen durchgeführt und müssen von allen neuen Betriebsleiterinnen und -leitern besucht werden.

Kantonale Bioberatung (Rubrik Adressen > kantonale Bioberatung)
Agenda (Rubrik Aktuell > Umstellung)

Weitere anrechenbare Kurs- und Weiterbildungsangebote

Zur Erfüllung der verbleibenden drei Einführungskurstage stehen folgende Angebote zur Wahl:

  • Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL: Ganztägige Kurse; als Nachweis für die erfüllte Kurspflicht gilt die Bestätigung des FiBL-Kurssekretariats.
  • Demeter: Grundkurs biodynamische Landwirtschaft (mindestens viertägiger Kursblock). Als Nachweis für die erfüllte Kurspflicht gilt das Zertifikat.
  • Arbeitskreise: Teilnahme an einem von Bio Suisse initiierten Arbeitskreis (Teilnahme während Umstellung: 1 Tag anrechenbar). Der Nachweis erfolgt durch Bio Suisse.
  • Kantonale Landwirtschaftsschulen und kantonale Beratungsstellen: 1. Bio-Module der höheren Berufsbildung wie Umstellung auf Biolandbau, Bioackerbau, Bioobstbau, Biomilchvieh, Biofutterbau (ganzer Kurs oder Besuch einzelner Tage); 2. Biospezifische, halb- oder ganztägige Kurse, sofern sie durch die Bioberatungsstellen durchgeführt werden und Themen behandeln, die für den Biolandbau relevant sind; 3. Beim Besuch von mehrtägigen Kursen zu den Themen Komplementärmedizin, Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität kann ein Tag angerechnet werden. Als Nachweis für die erfüllte Kurspflicht gilt das Kurstestat.
  • Regionale Bio Suisse Mitgliedorganisationen (MO): Von regionalen Mitgliedorganisationen organisierte und durchgeführte Kurse (halb- oder ganztägig) zu biospezifischen und produktionstechnischen Themen unter Einbezug von Fachreferenten können angerechnet werden. Als Nachweis gilt die Teilnahmebestätigung durch die entsprechende Mitgliedorganisation.

Agenda (Rubrik Aktuell)
Kursverzeichnisse als PDF (Rubrik Bildung)
Regionale Bio Suisse Mitgliedorganisationen (Website Bio Suisse)

Vor der Umstellung besuchte Biomodule der höheren Berufsbildung sind zeitlich unbeschränkt anrechenbar: Umstellung auf Biolandbau, Bioackerbau, Bioobstbau, Biomilchvieh, Biofutterbau (ganzer Kurs oder Besuch einzelner Tage) sowie mehrtägige FiBL-Kurse zu Spezialkulturen (zum Beispiel mehrtägiger Biorebbaukurs) und Bioimkerei. Die beiden Einführungskurstage zu den Grundsätzen des Biolandbaus müssen jedoch besucht und deren Absolvierung mit einem Testat nachgewiesen werden. Alle anderen Weiterbildungsangebote sind nur anrechenbar, wenn sie während der Umstellung besucht werden.

Dispensationsgründe

Absolventinnen und Absolventen folgender Abschlüsse bzw. Ausbildungen sind von den fünf Einführungskurstagen dispensiert:

  • Landwirt/in EFZ mit Schwerpunkt Biolandbau
  • Bachelor-/Masterstudiengänge (BSc/MSc) mit Spezialisierung Biolandbau: Umweltingenieur/in FH, Vertiefung Biolog. Landwirtschaft, ZHAW; Agronomie FH, Zusatzqualifikation Biolandbau, HAFL
  • DZ-/Nebenerwerbskurse mit Schwerpunkt Biolandbau (Wahlmodule zählen nicht)

Personen von Betrieben, die ausschliesslich Insekten, Sprossen, Pilze oder Fische produzieren, müssen nur die beiden obligatorischen Einführungskurstage besuchen. Bei einem Betriebsleiterwechsel gelten die obigen Bestimmungen. Wechsel auf Lebenspartnerin oder Lebenspartner bei Erreichen des Rentenalters sind davon ausgenommen.

Bio Suisse Richtlinien, Teil II, Kapitel 1.2.2 (Bioregelwerk)

Kurse für Demeter

Für Umstellerinnen und Umsteller ist der Besuch des Einführungs- sowie des Präparatekurs obligatorisch.

Kursangebot Demeter (Demeter Ausbildung)

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28.05.2024

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