Muss die Feldspritze «Bio» sein?
Die Antwort lautet: Nein, das wird von Bio Suisse nur für Betriebe in schrittweiser Umstellung ausdrücklich verlangt (Bio Suisse Richtlinien, Teil II, Artikel 1.3.2).
Aber es ist keinem Biobetrieb zu raten, eine konventionelle Spritze des Nachbarn oder eines Lohnunternehmers einzusetzen, denn dies würde das Risiko stark erhöhen, dass in den behandelten Bioprodukten chemische Rückstände gefunden werden können, auch wenn die Spritze vor dem Einsatz gut gespült worden ist.
Jeder Biobetriebsleiter muss eine Kontamination seiner Bioprodukte mit konventionellen chemischen Pflanzenschutzmitteln unbedingt vermeiden. Deshalb wird er für seinen Betrieb die nötigen und passenden Massnahmen treffen (keine Abdrift von den konventionellen Nachbarparzellen, spritzen mit einer Feldspritze, die nur auf Biobetrieben zum Einsatz kommt…). Schlussendlich wird der Biobauer zur Verantwortung gezogen, wenn auf seinen Produkten Rückstände unerlaubter Hilfsmittel gefunden werden. Die finanziellen Verluste können sehr gross werden.
Weiterführende Informationen
Merkblatt «Risiken beim Einsatz von Fremdmaschinen» (FiBL Downloads & Shop)
Vorsicht beim Einsatz von Fremdmaschinen (Rubrik Ackerbau)
Abdrift konventioneller Pflanzenschutzmittel der Biokontrollstelle melden! (Rubrik Ackerbau)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.07.2013