Grundfutter: So läuft der Prozess für eine Ausnahmebewilligung
Knospe-Betriebe können bei aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen bei ihrer Kontrollstelle einen Antrag für den Zukauf von EU-Bio-Grundfutter stellen. Dazu müssen sie den Nachweis erbringen, dass es in der Schweiz kein Schweizer Knospe-Grundfutter mehr gibt.
Den Nachweis erbringen Betriebe mit einer Abfrage über den Online-Marktplatz Biomondo.ch. Zudem müssen die Betriebsleitenden eine Bestätigung des Ackerbaustellenleiters bzw. der Ackerbaustellenleiterin oder der kantonalen Bioberatung beilegen, dass im Gebiet ihres Betriebes aufgrund der Trockenheit seit einiger Zeit und in absehbarer Zeit kein Grundfutter gewonnen werden kann.
Wenn es kein Schweizer Knospe-Grundfutter mehr auf Biomondo gibt, dann kann bei der Kontrollstelle ein Antrag für den Zukauf von EU-Bio-Grundfutter gestellt werden. Erst wenn auch dieses nicht mehr erhältlich ist, kann die Kontrollstelle eine Ausnahmebewilligung für konventionelles Grundfutter erteilen.
Zu beachten ist, dass Luzerne-Heu nur in dem Mass zugekauft werden darf, wie anteilsmässig ein Ertragsausfall in dieser Futterkategorie nachgewiesen werden kann.
Auszug aus den Richtlinien von Bio Suisse
Es gilt immer: Gemäss Bio Suisse Richtlinien Teil II, Art. 4.2.3.4 «Nicht biologische Futtermittel» und BioV (SR 910.18, Art. 16a) kann die Zertifizierungsstelle in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW im Fall von Ertragsverlusten bei Futtermitteln, insbesondere aufgrund aussergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, für einen begrenzten Zeitraum in einem spezifischen Gebiet für direkt betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter in 1. Priorität EU-Bio-Grundfutter und in 2. Priorität nicht biologisches Grundfutter zulassen.
Weiterführende Informationen
Kriterienkatalog zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen (1.1 MB)
Biomondo.ch
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Bei Fragen finden Sie hier Unterstützung:
Bio Suisse: 061 204 66 05; landwirtschaft(at)bio-suisse.ch
bio.inspecta: 062 865 63 00; info(at)bio-inspecta.ch
Bio Test Agro: 031 722 10 70; info(at)bio-test-agro.ch
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.09.2022