So können Biobetriebe Gärresten einsetzen
Gärgut oder Gärresten aus Biogasanlagen kommen seit ein paar Jahren auch auf Biobetrieben immer öfter als Dünger zum Einsatz. Insgesamt setzen jedoch wohl kaum fünf Prozent der Biobetriebe Gärresten ein. Von Seiten Bio Suisse gibt es einige Einschränkungen:
Maximal 50 Prozent
Die Menge ist beschränkt auf maximal 50 Prozent des Gesamt-Nährstoffbedarfes gemäss Suisse Bilanz. Grund: Die Wirkung der Gärresten auf Boden und Grundwasser (Humusgehalt, Nährstoffauswaschung) ist noch nicht abschliessend untersucht. Deshalb soll verhindert werden, dass Biobetriebe ihre Nährstoffversorgung vollständig auf Gärresten abstützen.
GVO ausschliessen
Hofdünger für die Vergärung dürfen ausschliesslich von Betrieben kommen, welche nachweislich keine GVO-Futtermittel einsetzen.
Distanzlimiten beachten
Die Distanz, aus der Gärgut zugeführt werden darf, ist beschränkt. Gärgülle zum Beispiel darf aus maximal 20 km Luftdistanz angeführt werden.
Keine Vergärung von Lebens- oder Futtermittel
Produkte in Lebens- und Futtermittelqualität dürfen nicht in einer Biogasanlage vergoren werden. Damit verhindert Bio Suisse, dass die Energieproduktion auf Landwirtschaftsland die Lebensmittel- und Futterproduktion verdrängt. Das Landwirtschaftsland in der Schweiz ist knapp und der Energieertrag pro Fläche im Vergleich etwa zu Solarzellen sehr klein.
Der Einsatz von Gärresten auf Biobetrieben ist relativ neu. Vor- und Nachteile dieses Düngers sind Gegenstand ständiger Beobachtung. Das Bio Suisse Regelwerk in diesem Bereich wird ständig weiterentwickelt. CF
Weiterführende Informationen
Das Bioregelwerk (Rubrik Aktuell, Bio Suisse Richtlinien Teil II, Kap. 2.4)
Biogasgülle: ja oder nein? (60.0 KB) (Artikel im bioaktuell 1/14)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.11.2013