So können Biobetriebe Gärresten einsetzen
Gärgut oder Gärresten aus Biogasanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des Düngermixes von Biobetrieben. Wegen seiner raschen Nährstoffverfügbarkeit ist er insbesondere bei nährstoffintensiven Kulturen wie dem Gemüsebau beliebt. Da im Biolandbau aber in erster Linie der Boden und nicht die Pflanzen gedüngt werden sollen, gibt es einige Einschränkungen.
Maximal 50 Prozent
Die Menge an Nährstoffen aus Biogasanlagen ist auf maximal 50 Prozent des Gesamt-Nährstoffbedarfs gemäss der Suisse-Bilanz begrenzt. Dies liegt daran, dass die Nährstoffe aus Biogasanlagen in der Regel von nicht-biologischen Betrieben stammen.
Es ist jedoch erlaubt, Nährstoffe, die von den eigenen Tieren und Pflanzen stammen und in einer eigenen oder fremden Biogasanlage vergoren wurden, über die 50-Prozent-Grenze hinaus auf den Knospe-Betrieb zurückzuführen.
In diesem Fall dürfen keine zusätzlichen, betriebsfremden Nährstoffe aus einer Biogasanlage zugeführt werden. Diese Nährstoffe werden dem biologischen Hofdüngeranteil zugerechnet. Massgeblich ist der Nährstoff, der die 50 Prozent Grenze als erster erreicht.
GVO ausschliessen
Hofdünger für die Vergärung dürfen ausschliesslich von Betrieben kommen, welche nachweislich keine GVO-Futtermittel einsetzen.
Distanzlimiten beachten
Die maximale Luftdistanz einer Anlage, aus der Gärgut zugeführt oder abgegeben werden dürfen, beträgt für:
- flüssiges Gärgut 20 km
- festes Gärgut 40 km
Für Gärgut als Bestandteil von Handelsdüngern und Substraten gilt die Distanzlimite nicht.
Keine Vergärung von Lebens- oder Futtermittel
Produkte in Lebens- und Futtermittelqualität dürfen nicht in einer Biogasanlage vergoren werden. Damit verhindert Bio Suisse, dass die Energieproduktion auf Landwirtschaftsland die Lebensmittel- und Futterproduktion verdrängt. Das Landwirtschaftsland in der Schweiz ist knapp und der Energieertrag pro Fläche im Vergleich etwa zu Solarzellen sehr klein.
Weiterführende Informationen
Das Bioregelwerk (Rubrik Aktuell, Bio Suisse Richtlinien Teil II, Kap. 2.4)
Artikel Biogasgülle: ja oder nein? (60.0 KB) (Bioaktuell Magazin 1|14)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.11.2024