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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Tiertransporte

Der Transporteur braucht keinen Lizenzvertrag mit Bio Suisse. Tiertransporte müssen dem Dokument «Transport von Gross- und Kleinvieh: Richtlinie für die Überwachung durch den Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS» genügen. Der Knospe-Produzent oder der Knospe-Lizenznehmer, in dessen Auftrag der Transport erfolgt, ist verantwortlich dafür, dass diese Richtlinie eingehalten wird. Bio Suisse lässt das stichprobenweise vom STS überprüfen.

Weiter unten finden Sie die "Tiertransport News". Es handelt sich um ein Gemeinschaftswerk von Detailhändlern, bäuerlichen Organisationen und Tierschützern mit dem Ziel, Tieren auf dem Transport Leid zu ersparen, aber auch Tierhaltern und Tiertransporteuren Unterstützung bei ihrer anspruchsvollen und nicht immer genügend geschätzten Arbeit zu liefern.

Wann ist ein Nutztier transportfähig?

Das BLV hat nun eine Fachinformation zum Thema Transportfähigkeit veröffentlicht. Diese soll den Umgang mit kranken und verletzten Tieren klarer regeln und den Bauern und Chauffeuren eine Entscheidungsgrundlage liefern. Weitere Infos

Nur wenige Anpassungen an den Richtlinien für den Transport von Labeltieren per 1.3.2020

Ab dem 1.3.2020 gelten die neuen Richtlinien des Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS für den Transport von Labeltieren. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der verschiedenen Tierhaltungslabel wurden folgende Änderungen beschlossen: Weiterlesen

Ausfüllen alte Begleitdokumente

Alte Begleitdokumente sind nur für eine ausführliche Dokumentation der Fahrzeiten nicht geeignet. Werden sie dennoch verwendet, empfiehlt der STS, die geforderten Angaben zum Transportverlauf auf einem separaten Blatt oder am Rande des Begleitdokumentes aufzuführen. Weiterlesen

Platzbedarf Mastschweine beim Transport

Das durchschnittliche Lebendgewicht von Schlachtschweinen ist in den letzten Jahren von 110 kg auf knapp 114 kg angestiegen. Tieren, die schwerer als 110 kg sind, müssen 0.51m² zur Verfügung stehen anstatt 0.43m². Die gängige Praxis, dass alle Mastschweine bei einem Raumangebot von 0.43m² transportiert werden, wird von Seiten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht mehr toleriert, es muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Weiterlesen

Fachinformation: Vermeidung Schlachtung trächtiger Tiere

Das Schlachten trächtiger Tiere wurde in letzter Zeit mehrfach von den Medien thematisiert. Aus Tierschutzsicht gilt es zu verhindern, dass trächtige Tiere geschlachtet werden. Die Proviande hat eine Fachinfo zur Vermeidung des Schlachtens von trächtigen Tieren der Rindviehgattung veröffentlicht.

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Augen auf beim Fahrzeugkauf: Neues Merkblatt

Beim Kauf eines neuen Transportfahrzeuges bzw. Fahrzeugaufbaus lohnt es sich, einige wichtige Punkte zu beachten, um den Transport für Mensch und Tier möglichst schonend zu gestalten. Der Kontrolldienst STS hat wichtige Punkte gesammelt und in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses und weitere Merkblätter zum Thema Tiertransport finden Sie hier (797.7 KB).

Weitere Merkblätter des STS Kontrolldienstes

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Zwischeneinstallplätze melden

Zu lange Transportzeiten sowie das Übernachten in Transportfahrzeugen stellen für die Tiere eine grosse Belastung dar und sind aus Tierschutzsicht zwingend zu verhindern. Im letzten Jahr wurde dieses Thema vermehrt durch die Medien (z. B. im Kassensturz) aufgegriffen. Weiterlesen.

Checkliste für Selbstfahrer

Auch beim Transport von eigenen Tieren gilt es einige Punkte zu beachten, um einen möglichst tierschonenden Transport zu gewährleisten. In der Checkliste sind die wichtigsten Punkte sowie Links zu weiteren Informationen auf einer Seite zusammengefasst. Die Checkliste finden Sie hier.

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Tierfreundliche Bauweise der rückläufigen Abschlussgitter

Oft ergeben sich beim Verladen und Abladen von Tieren Probleme aufgrund der Konstruktion der rückseitigen Abschlussgitter von Transportfahrzeugen. Dies betrifft vor allem Schweinetransporte, da dort wegen der mehrstöckigen Auslegung der Fahrzeuge mehrere Gitter nötig sind. Weiterlesen

Fachinformation des BLV zur Transportdauer

Die Fahrzeit (wenn die Räder rollen) darf innerhalb der Schweiz nicht mehr als 6 Stunden betragen. Seit Dezember 2015 ist zusätzlich auch die Dauer des Transportes gesetzlich geregelt. Weiterlesen

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Wie werden Transportfahrzeuge vermessen?

Beim Transport von Gross- und Kleinvieh darf der vorgeschriebene Platz pro Tier nicht unterschritten werden. Die den Tieren zur Verfügung stehende Ladefläche in Quadratmetern muss aussen am Fahrzeug deutlich sichtbar angegeben sein. Bei Transporten von Labeltieren werden die Fahrzeuge vom Kontrolldienst STS in Absprache mit den Labelinhabern gemäss Anhang 2 der Labelrichtlinien ausgemessen. Weiterlesen

Regelung 3-stöckige Fahrzeuge

In den letzten Jahren wurden auch in der Schweiz vermehrt 3-stöckige Tiertransporter für den Schweinetransport beschafft. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt einige Besonderheiten aufweisen, haben sich die Labelinhaber zusammen mit dem Kontrolldienst STS entschlossen, die Richtlinie für die Tiertransporte um eine Präzisierung speziell für 3-stöckige Fahrzeuge zu erweitern. Weiterlesen

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Texte: STS, Herausgeber:

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28.02.2020

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