Verwendung der Biobezeichnung
Der Begriff Bio darf nur für Produkte verwendet werden, welche gemäss der Bioverordnung (910.18) sowie der Verordnung des Departments für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die biologische Landwirtschaft (910.181) hergestellt werden. Diese zwei Verordnungen bilden die Grundlage für alle Bioprodukte.
Weiterführende Informationen
Richtlinien und Reglemente (Rubrik Verarbeitung)
Kontrollpflicht und Bio-Zertifizierung (Rubrik Verarbeitung)
Vermarktung während der Umstellzeit (Rubrik Grundlagen)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.07.2022