Verfügbarkeitsstufen
Um trotz Biosaatgutpflicht die Verwendung praxisbewährter Sorten zu gewährleisten, teilt Bio Suisse die Arten und Arten-Untergruppen aufgrund der Verfügbarkeit von Biosaatgut in drei Stufen ein. Die Zuteilung zu den Stufen nehmen die jeweiligen Fachkommissionen ein Mal im Jahr Anfang Oktober aufgrund des aktuellen Angebotes an Biosaatgut vor.
Die Zuteilung zu den Verfügbarkeitsstufen ist für Bestellungen im aktuellen "Saatgutjahr" (Beginn jeweils 1. Oktober, Ende 30. September) verbindlich und dient auch als Grundlage für die Betriebskontrolle!
Schema der drei Verfügbarkeitsstufen
Stufe 1 Bio = Pflicht | Die Verwendung von Sorten aus Biovermehrung ist Pflicht.
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Stufe 2 Bio = Regel | Die Verwendung von Sorten aus Biovermehrung ist die Regel.
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Stufe 3 Bio = Wunsch | Die Verwendung von Sorten aus Biovermehrung ist freigestellt.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.02.2012