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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Ausnahmegesuche

Für den Einsatz von nicht-biologischem Saatgut, Pflanzgut und vegetativem Vermehrungsmaterial sowie von biologischem vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht aus Schweizer Knospe Produktion stammt, und importiertem biologischem Kartoffelpflanzgut ist eine Ausnahmegenehmigung gemäss Bio Suisse Richtlinien erforderlich.

Wann benötigt es eine Ausnahmebewilligung?

Für folgende Arten von nicht biologischem pflanzlichen Vermehrungsmaterial (PVM) ist in der Schweiz für Knospe-Produzenten und Produzentinnen eine Bewilligung nötig:

  • PVM auf Stufe 1: Genehmigung nur für Sortenversuche, Erhaltung der Diversität und Vermehrung - Antrag auf organicxseeds.ch
  • PVM auf Stufe 2: Einzelgenehmigung, Antrag mit schlüssiger Begründung - Antrag auf organicxseeds.ch
  • PVM auf Stufe 3: Allgemeine Genehmigung, Bestätigung der Nichtverfügbarkeit ist Pflicht - Erstellung auf organicxseeds.ch als pdf

Für biologisches PVM anderer Herkunft als Schweizer Knospe:

  • nicht biologisches und biologisches Vermehrungsmaterial, welches nicht aus Schweizer Knospe Produktion stammt
  • biologische Sämlinge anderer Herkunft als Schweizer Knospe
  • importiertes, biologisches Kartoffelpflanzgut
  • bei Verwendung von Saatmischungen mit weniger als 80, 60 oder 50 Prozent Bioanteil im Futterbau (Stand 2025, siehe Sortenliste «Futterbau und andere Ackerkulturen» für Details und aktuelle Mindestgehalte an Biosaatgut)

Nicht biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial darf nur verwendet werden, wenn es nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden ist, die im biologischen Anbau nicht zugelassen sind.

Auf organicxseeds.ch ist das aktuelle Angebot an biologischen Vermehrungsmaterial in der Schweiz gelistet. 

Ausnahme

Sämlinge und vegetatives Vermehrungsmaterial können in folgenden Fällen ohne Bestätigung oder Bewilligung eingesetzt werden:

  • Nicht biologische Pilzbrut (Körnerbrut) für die Produktion von Speisepilzen.
  • Bis zu fünf nicht biologische Hochstammobstbäume pro Betrieb und Jahr.
  • Biologische, aber nicht Knospe-anerkannte Steckzwiebeln (z. B. bei Verwendung von EU-Bioware).
  • Biologisches, aber nicht Knospe-anerkannte Sämlinge für Zierpflanzen und -gehölze.
  • In Stufe 3 eingeteiltes nicht biologisches Vermehrungsmaterial für Zierpflanzen, Saatgut für Biodiversitätsflächen, Heil-, Küchen- und Gewürzkräuter sowie Gemüse. Bioverordnung, Art. 39o, Abs. 1.

Bei der Suche nach Obst- und Beerenpflanzgut sind die Regelungen der Bio Suisse zu Lenkungsabgaben und Jungpflanzen zu beachten.

Mögliche Ausnahmegründe

Verfügbarkeitsstufe 1: Keine Genehmigung für Erwerbsanbau

Es können nur für die Erhaltung der Biodiversität, Saatgutproduktion oder Versuche Bewilligungen erteilt werden.

Verfügbarkeitsstufe 2:  Einzelgenehmigung

Es werden zusätzlich Ausnahmen gewährt, wenn der Gesuchstelle, die Gesuchstellerin nachweisen und schlüssig begründen kann, dass die verfügbaren biologischen Sorten aus agronomischen oder ökonomischen Gründen für den eigenen Betrieb nicht geeignet sind. Es ist möglich sich vorgängig mit der Saatgutstelle in Verbindung zu setzen. Es muss für jede Sorte eine einzelne Bewilligung beantragt werden.

Verfügbarkeitsstufe 3: Generelle Genehmigung

Es gilt eine generelle Genehmigung und es muss lediglich eine Bestätigung erstellen auf organicxseeds.ch erstellt werden. Bei Vermehrungsmaterial für Zierpflanzen, Saatgut für Biodiversitätsflächen, Heil-, Küchen- und Gewürzkräuter sowie Gemüse ist die Bestätigung gemäss Bioverordnung Art. 39o, Abs. 1 bis zum 31.12.2029 freiwillig. 

Antragsstelle für Gesuche

Für nicht biologisches pflanzliches Vermehrungsmaterial via organicxseeds.ch. Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung von organicxseeds.ch ist auf der Startseite der Plattform über den Link «Anleitung zur Nutzung von organicxseeds» abrufbar. Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung kann die Biosaatgutstelle per E-Mail oder Telefon (siehe Ansprechperson) kontaktiert werden.

Für biologisches PVM Vermehrungsmaterial, welches nicht nach Schweizer Knospe Richtlinien produziert wurde (vegetatives PVM, Kartoffeln und Sämlinge) - Antrag per Formular bei der Saatgutstelle (teambiosaatgut(at)fibl.ch, Formular wird auf Anfrage zugeschickt).

Kosten

Sind für Kulturen auf Stufe 2 ein Bioangebot verfügbar, fallen Bewilligungskosten an.

Der Antrag kostet Fr. 10.- pro Sorte, minimal Fr. 50.- pro Bewilligung. Sammelgesuche erhalten einen Zuschlag von mindestens Fr. 50.-, je nach Aufwand auch mehr. Wenn auf Stufe 2 kein Bioangebot der gewünschten Unterart mehr verfügbar ist, sind Ausnahmebewilligungen kostenlos.

Bitte beachten Sie das Kapitel 2.2 im Teil II der Bio Suisse Richtlinien (siehe unter weiterführende Informationen).

Weiterführende Informationen

Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)
Bio Suisse Richtlinien (Website Bio Suisse)
Sortenempfehlungen und Bezugsadressen (gleiche Rubrik)

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