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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Produktionssystembeiträge im Bioackerbau

Bei den Direktzahlungen hat sich einiges geändert. Es lohnt sich, bei den kantonalen Behörden und der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea nachzufragen. Das Wichtigste hier in Kürze: Das Gesamtbudget für die Direktzahlungen bleibt unverändert, jedoch wurden die Beitragshöhen angepasst und neue Gefässe geschaffen.

Für den Basisbeitrag für offene Ackerfläche (OAF), Dauerkulturen und Grünflächen ohne Biodiversitätsförderflächen (BFF) bedeutetet es eine Reduktion auf neu 700 Fr./ha und für BFF Dauergrünflächen auf 350 Fr./ha. Hingegen wurden die Produktionserschwernisbeiträge von allen Zonen erhöht. Neu sind Biobetriebe bei den folgenden Produktionssystembeiträgen auch teilnahmeberechtigt:

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel: Beim Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sind folgende Kulturen teilnahmeberechtigt: Getreide, Lein, Sonnenblumen, Erbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Mischungen von Getreide und Leguminosen sowie Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben und Freiland-Konservengemüse. Dabei werden die letzten vier Kulturen mit 800 Fr./ha und die restlichen mit 400 Fr./ha entschädigt. Neu dürfen bei den Kartoffeln Bakterien des Stammes Bacillus thuringiensis und gewisse Fungizide eingesetzt werden. Zudem ist der Einsatz von Paraffinöl bei Pflanzkartoffeln erlaubt. Die Verpflichtungsdauer liegt bei einem Jahr.

Verzicht auf Herbizide: Berücksichtigt werden alle Flächen auf einem Betrieb mit Raps, Kartoffeln und Freiland-Konservengemüse, die Entschädigung liegt bei 600 Fr./ha. Weitere Hauptkulturen der OAF, inklusive Tabak und Chicorée, werden mit 250 Fr./ha entgolten.

Beiträge für die Pflanzenschutzmittel-Reduktion im Gemüsebau sowie den Spezial- und Dauerkulturen: Es werden höhere Beiträge ausbezahlt, wenn auf Herbizide und / oder auf chemisch-synthetische und biotaugliche Insektizide und Akarizide verzichtet werden. Entschädigt werden die Kulturen mit 1000 Fr./ha für diesen Mehraufwand. Speziell ist, dass die Beiträge kumulierbar sind.

Einzelkulturbeiträge: Im Bereich der Einzelkulturbeiträge werden die Kulturen Bohnen, Erbsen, Lupinen, Wicken, Kichererbsen und Linsen sowie Mischungen neu unterstützt. Zudem wird der biologische / pestizidfreie Anbau von Zuckerrüben mit zusätzlichen 200 Fr./ha entschädigt und liegt schliesslich bei 2300 Fr./ha.

Effizienter Stickstoff-Einsatz im Ackerbau: Der Beitrag für einen effizienten Stickstoffeinsatz sowie eine angemessene Bedeckung des Bodens und schonende Bodenbearbeitung sind aufgeschoben. Er wird im Jahr 2024 aufgrund der Kontrolle der Suisse-Bilanz 2023 ausbezahlt. Viele Biobetriebe werden den Beitrag von 100 Fr. /ha auslösen können.

Bernadette Oehen und Stephanie Schaz, FiBL

Weiterführende Informationen

Auswirkungen der neuen Produktionssystembeiträge ab 2023 auf den Biolandbau (1.5 MB) (Präsentation von Christoph Ziltener, Landwirtschaft Aargau)
FiBL-Bioackerbautagung 2023 (Rubrik Ackerbau)
Produktionssystembeiträge 2023 (BLW-Website)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.02.2023

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