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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Korrekte Kennzeichnung biologischer Lebensmittel

Die korrekte Deklaration von Knospe- und Demeter-zertifizierten Lebensmitteln gestaltet sich anspruchsvoll. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte aufgeführt, die es zu beachten gilt. Wer mehr wissen möchte, dem hilft das Merkblatt «Kennzeichnung biologischer Lebensmittel».

Besonders relevant für die Kennzeichnung von biologischen Lebensmitteln sind die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) sowie die Bioverordnung. Je nach Label des Betriebes kommen zudem die Richtlinien von Bio Suisse oder Demeter hinzu.

So wird die Knospe richtig verwendet

Die Knospe mit der Schweizer Flagge darf nur verwendet werden, wenn 90 Prozent der Rohstoffe in einem Lebensmittel aus der Schweiz stammen bzw. bei Produkten, die nur aus einem landwirtschaftlichen Rohstoff bestehen zu 100 Prozent. Sonst kommt die Knospe ohne Schweizer Flagge zum Einsatz. Umstellungsbetriebe verwenden je nach Anteil Schweizer Knospe-Produkte die Umstellungsknospe mit oder ohne Schweizer Flagge. Alle Logos sollten unverändert auf der Vorderseite des Produkts platziert werden. Auf der Etikette ist zudem anzugeben, wer Knospe-Lizenznehmer bzw. Produzent ist.

Die biologischen Zutaten müssen ausgelobt werden. Dies kann beispielsweise durch «Bio» vor der jeweiligen Zutat oder einem Sternchen und einem Hinweis am Ende der Zutatenliste geschehen. Wenn möglich ist das Herkunftsland anzugeben, mindestens aber die Bezeichnung «Import». Detailliertere Angaben zur Angabe der Herkunft finden sich im Merkblatt unter «Weiterführende Informationen». In den produktspezifischen Richtlinien von Bio Suisse ist gelistet, welche Verarbeitungsschritte auf Etiketten speziell aufgeführt werden müssen; dazu gehören z. B. Wärmebehandlungen wie UHT oder Pasteurisation, Bactofugation, Tiefkühlen etc.. Etiketten können zur Kontrolle Mirjam Grüter, Fachspezialistin Gut zum Druck und Hofverarbeitung von Bio Suisse, geschickt werden (siehe «Ansprechpartnerin»).

Wann kommt das Demeter-Logo zum Einsatz

Das Demeter-Logo kann verwenden, wer ein Produkt mit mindestens 90 Prozent Zutaten aus Demeter-zertifiziertem Anbau herstellt. Insbesondere die namensgebende Zutat muss Demeter-Qualität haben. Sämtliche landwirtschaftlichen Zutaten müssen aus biologischer Produktion stammen und die Anbauqualität in der Zutatenliste ausgewiesen sein. Eine befristete Ausnahmebewilligung für Produkte mit mindestens 66% Demeter-Zutaten ist möglich. Die Demeter-Verarbeitungsrichtlinien müssen vollständig erfüllt sein. Auch Demeter prüft Produktetiketten, Ansprechperson ist Marc Meli, Projektleiter Verarbeitung und Handel (siehe «Ansprechpartner»).

Produkte, die sowohl den Demeter- als auch den Bio Suisse Richtlinien entsprechen, können beide Labels verwenden, sofern der Betrieb über beide Zertifizierungen verfügt. Mit dem entsprechenden Code der Zertifizierungsstelle wird angegeben, wer den Betrieb kontrolliert.

Unterschiedliche Zertifizierungen im Hofladen oder auf dem Markt

Möchte ein Betrieb am Marktstand oder im Hofladen neben Demeter- oder Bioprodukten auch Lebensmittel ohne Label verkaufen, ist auf die richtige Deklaration und eine strikte Warentrennung zu achten. Das gleiche Produkt (z.B. die gleiche Konfitürensorte) darf ausserdem nicht in unterschiedlichen Qualitäten verkauft werden.

Was kaufe ich und was steckt drin?

Wenn das Lebensmittel nicht ohne weiteres erkennbar ist, gehört eine Sachbezeichnung aufs Etikett. Für Spinattagliatelle lautet diese beispielsweise «Teigwaren mit Spinat». Gemäss Schweizer Bio-Verordnung SR 910.18, Art.18 darf Bio in der Sachbezeichnung stehen, sofern mindestens 95% der landwirtschaftlichen Zutaten biologisch sind. Die Zutaten werden nach absteigender Menge angegeben, Allergene wie z.B. Weizen oder Sellerie sind visuell hervorzuheben. Wichtig: wird eine Zutat auf der Verpackung abgebildet oder in der Bezeichnung erwähnt, muss die Menge in Prozent (prozentualer Anteil) aufgeführt werden.

Haltbarkeit richtig deklarieren

Wer Lebensmittel handwerklich herstellt und direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, muss keine Nährwerttabelle aufführen. Lokal wird dabei grosszügig ausgelegt. Auch der 50 Kilometer entfernte Volg gehört dazu. Eine Datierung darf jedoch nicht fehlen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist Standard, für leicht verderbliche Produkte kommt das Verbrauchsdatum zum Einsatz. Ist das Lebensmittel im Tiefkühler oder Kühlschrank zu lagern, braucht es zudem einen Aufbewahrungshinweis. Wird das MHD mit Tag und Monat angegeben, kann auf ein Warenlos verzichtet werden, da über das Datum die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.

Wohin mit Menge und Preis?

Auf der Etikette muss ersichtlich sein, wer Verantwortung für das Produkt übernimmt. Dies ist mit Namen und Ort aufzuführen. Während die Menge in Gramm, Kilogramm oder Litern auf die Verpackung gehört, kann der Preis auch am Regal vermerkt sein. Neben dem Detailpreis soll auch der Grundpreis pro Kilo ersichtlich sein, damit die Kundschaft Preise vergleichen kann.

Was gilt im Offenverkauf und online?

Im Offenverkauf sind auch mündliche Auskünfte möglich. Schriftlich anzugeben ist jedoch die Herkunft von Fleisch, Fisch, Brot und Backwaren. Wer Produkte online anbietet, muss grundsätzlich dieselben Informationen zur Verfügung stellen wie im Hofladen. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, ein Foto der Etikette auf den Onlineshop zu laden. Wer Produkte nur präsentiert und keine Möglichkeit des Kaufs auf der Webseite hat, ist hiervon ausgenommen.

Weiterführende Informationen

Merkblatt «Kennzeichnung biologischer Lebensmittel» (FiBL-Shop)

Sirup- und Konfitürenetiketten  (Bio Suisse) PDF (708.6 KB)
Wie deklarieren im Hofladen? (Bio Suisse) PDF (58.7 KB)
Kennzeichnung von Eiern  (Bio Suisse) PDF (480.3 KB)
Kennzeichnung von Jogurt  (Bio Suisse) PDF (476.3 KB)
Kennzeichnung von Fleischwaren  (Bio Suisse) PDF (507.7 KB)

Ansprechpartnerin

Ivraina Brändle
Agrar- und Ernährungssysteme
FiBL
Ackerstrasse 113
5070 Frick

062 865 04 22
E-Mail
www.fibl.org

Ansprechpartnerin

Mirjam Grüter
Fachspezialistin
Gut zum Druck und Hofverarbeitung
Bio Suisse
Peter Merian-Strasse 34
4052 Basel

061 204 66 42
E-Mail
www.bio-suisse.ch

Ansprechpartner

Marc Meli
Verarbeitung und Handel
Demeter Schweiz
Krummackerweg 9
4600 Olten

061 706 96 45
E-Mail
demeter.ch

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 31.07.2022

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