Anrechenbarkeit von Grundfutteranteilen in Mischfutter
Zu diesem Thema wird hier eine konkrete Frage aus der Praxis beantwortet.
Frage: Da ich keine Knospe-Maiswürfel finde, stellt meine Futtermühle für meinen Betrieb Weizen-Luzerne- Würfel in Knospe-Qualität her. Das ist ein guter Ersatz für die Maiswürfel. Kann ich nun diese Würfel auch dem Raufutteranteil der Ration anrechnen? Da ich noch relativ viel Kraftfutter einsetze, habe ich sonst ein Problem mit der Fünf-Prozent-Limitierung beim Kraftfutter.
Antwort: Im Mischfutter kann der effektive Grundfutteranteil zum Grundfutter gerechnet werden. Somit können Sie den Luzerneanteil ihrem Grundfutteranteil anrechnen. Den Weizenanteil ihrer Würfel müssen Sie aber zum Kraftfutteranteil rechnen.
Beatrice Scheurer, Bio Suisse
Weiterführende Informationen
Bio Suisse - Richtlinien, Teil II, Art. 4.2.1.3
Die Definition von Grundfutter ist im Artikel 4.2.1.2 geregelt.
Die Richtlinien finden Sie im Bioregelwerk:
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.11.2023