Vorsicht beim Einsatz von Fremdmaschinen
Es ist völlig normal, dass auch ein Biolandwirt seine Kulturen säen oder pflegen lässt. Er kann auf diese Art Investitionen in teure Geräte vermeiden, muss aber dem Lohnunternehmer genau auf die Finger schauen.
Oft verteilen die Lohnunternehmer bei der Saat von Zuckerrüben oder Sonnenblumen im Auftrag konventioneller Betriebe gleichzeitig chemische Schneckenkörner oder im Biolandbau nicht zugelassene Dünger. Der Biobauer muss unbedingt verhindern, dass sein Lohnunternehmer das auch auf seinen Feldern macht. Als Auftraggeber muss er sich vergewissern, dass die Sämaschine vor dem Einsatz auf seinem Betrieb von Rückständen chemischer Mittel oder anderer im Biolandbau nicht zugelassener Mittel gereinigt wird und keine konventionellen Saatgutresten mehr im Gerät stecken.
Ist das Malheur aber passiert und auf dem Biofeld sind aus Versehen chemische Schneckenkörner ausgebracht worden, muss der Biolandwirt dies sofort seiner Zertifizierungsstelle melden. Sie wird entscheiden, was zu tun ist. Auf jeden Fall wird die Ernte nicht als Bio verkauft werden können, was finanzielle Einbussen für den Biobetrieb zur Folge haben wird.
Merkblatt Fremdmaschinen
Damit solche und ähnliche Fälle möglichst vermieden werden können, haben Fachleute von Bio Suisse und FiBL das Merkblatt «Risiken beim Einsatz von Fremdmaschinen» erarbeitet. Darin wird zum Beispiel ausführlich beschrieben, wie eine konventionelle Spritze gereinigt werden muss, damit keine Rückstände unerlaubter Hilfsmittel auf die Bioprodukte gelangen.
Das Merkblatt kann gratis heruntergeladen oder ausgedruckt zum Preis von Fr. 1.50 (plus Versandkosten) beim FiBL bezogen werden.
Merkblatt Risiken beim Einsatz von Fremdmaschinen (FiBL Downloads & Shop)
Maurice Clerc und Res Schmutz, FiBL
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 11.10.2018