Vorsicht beim Einsatz von Fremdmaschinen
Es ist völlig normal, dass auch ein*e Biolandwirt*in die eigenen Kulturen säen oder pflegen lässt. Durch die Zusammenarbeit mit Lohnunternehmen können Investitionen in teure Geräte vermieden werden. Da diese in der Regel sowohl für Bio- als auch für konventionelle Betriebe arbeiten, müssen Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.

Auf diesem Acker entdeckte nach der Saat ein Biolandwirt, dass sein Lohnunternehmer Schneckenkörner ausgebracht hatte. In diesem Fall waren die Vorsichtsmassnahmen nicht ausreichend. Foto: FiBL, Maurice Clerc
Oft verteilen die Lohnunternehmende bei der Saat von Zuckerrüben oder Sonnenblumen im Auftrag konventioneller Betriebe gleichzeitig chemische Schneckenkörner oder im Biolandbau nicht zugelassene Dünger. Biolandwirt*innen müssen unbedingt verhindern, dass Lohnunternehmen das auch auf ihren Feldern machen. Als Auftraggebene müssen sie sich vergewissern, dass die Sämaschine vor dem Einsatz auf demBetrieb von Rückständen chemischer Mittel oder anderer im Biolandbau nicht zugelassener Mittel gereinigt wird und keine konventionellen Saatgutresten mehr im Gerät stecken.
Ist das Malheur aber passiert und auf dem Biofeld sind aus Versehen chemische Schneckenkörner ausgebracht worden, muss der Biobetrieb dies sofort der Zertifizierungsstelle melden. Sie wird entscheiden, was zu tun ist. Auf jeden Fall wird die Ernte nicht als Bio verkauft werden können, was finanzielle Einbussen für den Biobetrieb zur Folge haben wird.
Merkblatt Fremdmaschinen
Damit solche und ähnliche Fälle möglichst vermieden werden können, haben Fachleute des FiBL das Merkblatt «Risiken beim Einsatz von Fremdmaschinen» erarbeitet. Darin wird zum Beispiel ausführlich beschrieben, wie eine konventionelle Spritze gereinigt werden muss, damit keine Rückstände unerlaubter Hilfsmittel auf die Bioprodukte gelangen.
Maurice Clerc und Res Schmutz, FiBL
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 24.03.2025