Kategorisierung der Sorten für den Bioanbau
Alle auf Knospe-Betrieben eingesetzten Sorten müssen gemäss Richtlinien einer Züchtungskategorie zugeteilt sein. Das ist in den «Sortenlisten» von FiBL und Bio Suisse umgesetzt.
Es gibt aber Sorten, die von den Züchtern für die Kategorie I, II oder X angemeldet worden waren, die aus agronomischen Gründen nicht in die Sortenlisten aufgenommen wurden, die jedoch auf Knospe-Betrieben auch eingesetzt werden dürfen.
Diese Sorten finden Sie in folgenden drei Listen:
- Gemüse (Kategorien I, II und X)
- Getreide (Kategorien I, II und X)
- Übrige Ackerkulturen (Kategorien I, II und X)
Die Züchtungskategorien
Es werden folgende Züchtungskategorien unterschieden (Bio Suisse Richtlinien Teil II, Art. 2.2.2.6):
- I. Sorten aus zugelassenen biologischen Pflanzenzüchtungsprogrammen (z. B. Bioverita) oder vergleichbarer Züchtung.
- II. Sorten aus Züchtungen für den biologischen Landbau, welche die Anforderungen an die biologischen Pflanzenzüchtungsprogramme nicht vollständig erfüllen, keine kritischen Züchtungstechniken verwenden und mindestens teilweise unter biologischen Bedingungen selektiert wurden. Die Sorten müssen unter biologischen Bedingungen geprüft worden sein.
- III. Sorten aus konventioneller Züchtung oder Sorten ohne Deklaration der Zuchtmethoden.
- IV. Sorten aus Züchtungsprogrammen mit kritischen Züchtungsmethoden (z. B. Blumenkohlsorten, die mit Cytoplastenfusion gezüchtet wurden).
- X. Alte Sorten und Herkünfte (z. B. ProSpecieRara-Sorten, Konservationssorten, Nischensorten, Hofsorten, Wildformen), die dem Erhalt der Agro-Biodiversität dienen.
Weiterführende Informationen
Bioregelwerk: vgl. Bio Suisse Richtlinien, Teil II, Art. 2.2.2 (Rubrik Grundlagen)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.11.2024