Jungsträucher müssen in gewissen Fällen nicht bio sein
Frage:
Damit ich die ökologische Vernetzung auf meinem Betrieb verbessern kann, möchte ich eine Hecke pflanzen. Müssen die Sträucher für die Hecke biologisch sein?
Antwort:
Es gibt zwei Fälle:
- Erster Fall: Biodiversität
Wenn Jungsträucher ausschliesslich zur Erhöhung der Biodiversität gepflanzt werden, wie zum Beispiel Hartriegel, Schlehdorn oder Geissblatt können sie bei einer konventionellen Baumschule gekauft werden. - Zweiter Fall: Nahrungsmittelproduktion
Wenn Jungsträucher ganz oder teilweise für die Produktion von Nahrungsmitteln (Blüten, Früchte, Blätter usw.) gepflanzt werden, müssen diese von einer Biobaumschule stammen, sofern ein Angebot besteht. Die Verwendung von konventionellen Jungpflanzen bedar in diesem Fall einer Bewilligung der Biosaatgutstelle am FiBL.
Bitte beachten Sie, dass in gewissen Kantonen ein Pflanzverbot von Feuerbrandwirtspflanzen wie zum Beispiel Weissdorn besteht.
Weiterführende Informationen
Bezugsadressen Biopflanzgut für Zierpflanzen (Rubrik Adressen)
Bezugsadressen Biopflanzgut Obst und Beeren (Rubrik Adressen)
Biosaatgutestelle des FiBL (Rubrik Biosaatgut)
Bio Suisse Richtlinien Teil II, Artikel 2.2.5.3
Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.03.2013