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Entwicklung der Hof- und Weidetötung

Biotiere werden zwar besonders artgerecht gehalten und gefüttert – aber sterben tun sie in der Regel wie alle anderen. Denn zwischen Stalltür und Wursterei fehlen sowohl in der Bioverordnung des Bundes als auch in den Knospe-Richtlinien Bestimmungen. Doch es gibt die noch schonendere Schlachtmethode: Die Hof- oder Weidetötung auf dem Bauernhof. Die Tiere werden also tot in den Schlachthof transportiert und entgehen so jedem «Schlachtstress».

Mögliche Verbesserung in der Rechtslage für die Hof-und Weidetötung

Am Informationsanlass vom 13. Dezember auf dem Hof Silberdistel in Holderbank im Kanton Solothurn stellten das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, die Interessensgemeinschaft Hof- und Weidetötung sowie die Betriebsleitung des Hofs Silberdistel die Vorteile einer Verordnungsänderung vor, die eine Verlängerung der Zeit zwischen dem Töten des Tieres und dem Ausweiden des Schlachtkörpers auf 90 Minuten beinhaltet.

Der aktuelle Anlass für die FiBL Veranstaltung ist die bis zum 31. Januar 2023 laufende Vernehmlassung, welche die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Hygiene beim Schlachten (Art.10, Abs. 3c) behandelt. Sie beinhaltet eine Verlängerung der Zeitspanne zwischen der Tötung des Tieres und dem Ausweiden des Schlachtkörpers.

In Zukunft soll die Zeitspanne anstatt wie bisher 45 Minuten neu 90 Minuten betragen. Dies würde einen grossen Fortschritt für das Tierwohl in der Schweiz bedeuten, da mit dieser Anpassung mehr Betriebe teilnehmen, mehr Tiere auf dem Hof getötet und Lebendtiertransporte verringert werden könnten.  

Zur Meldung (Rubrik Aktuelles)

FiBL Focus: Podcast-Folge zur Hof- und Weidetötung

In der dritten Folge des Podcasts «FiBL Focus» sprechen Mechthild Knösel vom Hofgut Rengoldshausen (D) sowie Nils Müller vom Hof Zur Chalte Hose und Cäsar Bürgi vom Hof Silberdistel darüber, wie und warum sie ihre Rinder auf dem Hof töten und nicht in ein Schlachthaus fahren. In dieser Sendung «Sterben ohne Stress - Die Hof- und Weidetötung von Rindern» werden unter anderem Details von Methoden der Hof- und Weidetötung in Deutsch und Schweizerdeutsch besprochen.

Jetzt anhören (YouTube)

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Beitrag im Schweizer Bauer: «Hoftötung kostet 300 bis 400 Franken»

(03.10.2020) Das Interesse der Produzenten und Produzentinnen an der Hof- und Weidetötung ist gross. Viele überlegen sich, diese anzuwenden. Berater Eric Meili warnt aber davor, vor der Bewilligung des nötigen Gesuches Investitionen zu tätigen.

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Biohof Dusch für den Agropreis nominiert

(22.09.2020) Die vier Nominierten für den Agropreis 2020 stehen fest, darunter der Biobetrieb der Familie Blunier aus Paspels GR mit dem innovativen Projekt Hoftötung. Da Rinder bei der Fahrt in den Schlachthof unter Stress stehen, hat Georg Blunier einen Weg gesucht, um auf den Lebendtransport verzichten zu können. 

Zur Newsmeldung (Rubrik Aktuell)
Beitrag im Schweizer Bauer (399.7 KB)

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ARTE-Reportage: Schlachten auf dem Hof - der erfolgreiche Kampf Schweizer Landwirte

(02.09.2020) «Sie sind die Pioniere der Weidetötung in der Schweiz: Nils Müller und Claudia Wanger aus Küsnacht. 2014 bekamen sie als einzige eine Sondergenehmigung für die Weidetötung per Kugelschuss. Sie wollten nicht, dass ihre Tiere am letzten Tag ihres Lebens Stress und Angst erleiden. Auf dem Weg zum und im Schlachthof. (...) Am 1. Juli 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Danach ist die Weide- und die Hoftötung im Stall entweder mit Kugel- oder mit Bolzenschuss bei Nutztieren generell erlaubt. Ein Meilenstein, sagt Nils Müller. Damit sei die Schweiz in Sachen Tierschutz der EU weit voraus. Viele Landwirte in Europa sehen es genauso. Zum Beispiel Mechthild Knösel aus Überlingen am Bodensee. Doch die Veterinärbehörden legen ihr viele Steine in den Weg und argumentieren mit EU-Recht. Ihre Forderung lautet daher: die EU solle sich an der Schweiz ein Beispiel nehmen und die Schlachtung auf dem Hof vereinfachen.»

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Merkblatt: Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung

(13.07.2020) Viele Rindviehhalterinnen und -halter möchten ihren Tieren den stressvollen Lebendtransport zum Schlachthof und den Aufenthalt dort ersparen. Die Tiere sollen möglichst stressfrei im vertrauten Umfeld sterben können.

Bisher haben sich in der Schweiz zwei Verfahren der Tötung von Rindern auf dem landwirtschaftlichen Betrieb zur Fleischgewinnung bewährt: die Weidetötung und die Hoftötung.

Die Verfahren unterscheiden sich durch die Art und die Orte der Betäubung und der Entblutung. Als Variante der Hoftötung bietet sich die Tötung in einer mobilen Schlachteinheit an. Alle Verfahren erfordern die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Schlachtbetrieb.

Das neue Merkblatt «Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung» erläutert die Hintergründe zur Tötung von Rindern auf dem Landwirtschaftsbetrieb, informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und beschreibt das Vorgehen anhand von vier Pionierbetrieben.

Merkblatt «Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung» (kostenlos downloadbar von der FiBL-Webseite)

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Hof- und Weidetötung klar geregelt

(28.05.2020) Neu ist die «Hoftötung» und die «Weidetötung» zur Fleischgewinnung möglich. Die Tötung, das heisst das Betäuben und das Entbluten der Tiere auf dem Herkunftsbetrieb, wird geregelt. Die Tiere sollen auf dem Herkunftsbetrieb oder auf der Weide getötet werden können, die nachfolgenden Schritte sind in einem nahegelegenen, bewilligten Schlachtbetrieb durchzuführen. Das stellt sicher, dass der Schlachtvorgang unter hygienischen Bedingungen erfolgt. Die Verfahren bedürfen auch zukünftig einer Bewilligung, die jeweils vom zuständigen kantonalen Veterinäramt ausgestellt wird. Die überarbeitete Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) tritt per 1. Juli 2020 in Kraft.

Weniger Stress für Tiere

Die Markenorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL und die Tierschutzorganisation Vier Pfoten begrüssen diesen Entscheid des Bundesrates zu Gunsten des Tierwohls. Das ermöglicht eine respektvolle und schonende Tötung der Nutztiere. Pilotversuche im In- und Ausland haben gezeigt, dass Tiere, die auf dem Hof geschlachtet werden, deutlich weniger Stress ausgesetzt sind. Mit diesem Entscheid erreicht die zehnjährige Vorarbeit der Pionierbetriebe und der Biobranche unter der Leitung des FiBL einen wichtigen Meilenstein. Möglich gemacht haben diesen Schritt namentlich Lena und Cäsar Bürgi, Nils Müller, Nationalrätin Martina Munz und Nationalrat Karl Vogler, die Stiftung Tier im Recht, das Veterinäramt des Kantons Zürich, Vier Pfoten sowie die Vontobel Stiftung. 

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Artikel zur Hoftötung

(06.01.2020)

«Die Hoftötung setzt sich durch»
Eric Meili vom FiBL treibt seit 2011 die Hof- und Weidetötungen voran. Meili sieht darin Potenzial für Direktvermarkter und regionale Schlachtbetriebe. Ab Februar 2020 wird eine mobile Schlachtanlage getestet, die besonders für abgelegene Betriebe geeignet ist.

So läuft eine Hoftötung ab
Georg und Claudia Blunier haben in Paspels GR schon über 20 Hoftötungen durchgeführt. Sie wissen, worauf es in der Praxis ankommt. Dank einer neuen Verordnung wird es ab 2020 einfacher, eine Bewilligung für Hoftötungen zu erhalten.
Die Grüne Nr. 1 2020 (4.5 MB)

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Verordnung des Bundes wird geändert

(07.10.2019) Nach acht Jahren hartnäckigem Durchhalten, Überzeugen und seriöser Arbeit auf den bisherigen Hof- und Weideschlachtbetrieben mit Bewilligungen, soll die Gesetzgebung nun entsprechend geändert werden.

Tatkräftig mitgeholfen haben die beiden Nationalräte Martina Munz und Karl Vogler mit ihren Vorstössen im Parlament. Die geänderte Verordnung dürfte ungefähr Mitte 2020 in Kraft treten.
Mit der Hof- und Weideschlachtung sind vor allem die Direktvermarkter von Fleisch oder kleinere Schlachtbetriebe und Metzgereien in den Regionen angesprochen. Das Ziel ist, den Lebendtiertransport zu verhindern. Das ist ein reines Tierschutzanliegen: kein Stress vor dem Schlachten. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist, das ganzheitliche Metzger(kunst)handwerk und die Wertschöpfung wieder in die Region zu bringen. Heute gibt es vor allem noch Fliessband-Metzger.
Ein weiteres Ziel der IG Hof- und Weideschlachtung ist, ein Label für die Hof- und Weideschlachtung zu schaffen. Das Label soll strenge Auflagen enthalten für die Produktion, Schlachtung und Lagerung des Fleisches. Dies garantiert eine herausragende Qualität entlang der ganzen Wertschöpfungskette bis auf den Teller der Konsumentinnen und Konsumenten. Selbstverständlich dabei ist die Verwertung des ganzen Tieres, von der Nase bis zum Schwanz («Nose-to-tail»).
Das FiBL wird gegen Ende Jahr ein detailliertes Merkblatt für die Hof- und Weideschlachtung herausbringen. Die Betriebe werden beim Antrag für eine Bewilligung kostenlos unterstützt. EM

Interessierte melden sich bei Eric Meili (Kasten rechts)

 

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Durchbruch für die Weideschlachtung: Bewilligung für 10 Jahre

(11.12.2018) Es ist ein Sieg für den Tierschutz: Der letzte Tag im Leben eines artgemäss gehaltenen Weidetieres kann die nächsten zehn Jahre stressfrei enden. Das Landwirtepaar Claudia Wanger und Nils Müller haben nach sechsjährigem Ringen um die Bewilligung, dank grosser eigener Investitionen und mit der Unterstützung des FiBL und der Stiftung Vier Pfoten, ihr Ziel erreicht: Sie behalten die Verantwortung für ihre Tiere bis zum Schluss – dem Todesschuss.

Zu einer artgerechten Nutztierhaltung gehört für das Landwirtepaar Claudia Wanger und Nils Müller unbedingt auch die Möglichkeit alternativer Schlachtkonzepte wie der Weideschlachtung. Seit 2013 kämpfen sie mit der Unterstützung von Freunden und Organisationen für die gesetzliche Anerkennung der tierfreundlichen und stressarmen Methode. Mit Erfolg: Am 5. Dezember 2018 haben sie die zehnjährige gesetzliche Bewilligung für die Weideschlachtung auf ihrem Hof erhalten.

Lokales Handwerk wird gefördert

Beim jahrelangen Tauziehen mit den Behörden wurde das Landwirtepaar von Eric Meili, Berater für Tierhaltung vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, unterstützt. «Die artgerechte Weidehaltung der Rinder kann jetzt konsequent zu Ende geführt werden», sagt Eric Meili. «Die Weideschlachtung schafft zudem eine neue Marktnische. Ein Team aus Bauer, Metzgerin, Jäger und lokalem Schlachtlokal bringt wieder sinnvolle Arbeit zurück aufs Land.»

Dass die Weideschlachtung vielen Landwirten Perspektiven eröffnen kann, davon ist auch Landwirt Nils Müller überzeugt: «Innovative Methoden, qualitativ hochstehende Produkte und Arbeit, die von den Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt wird – darin liegt die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft. Wir können nicht ausschliesslich auf ein System mit wenigen grossen Schlachthöfen setzen.»

Tierleid wird auf ein Minimum reduziert

Sabine Hartmann, Direktorin der Wissenschaftsabteilung der Stiftung Vier Pfoten, schreibt: «Für uns ist es wichtig, dass Tierleid durch die Weideschlachtung wesentlich verringert wird. Tierschutz soll nicht am Weidezaun aufhören, sondern bis an das Lebensende gewährleistet sein. Wir glauben, dass das Projekt Weideschlachtung wegweisend ist. Immer mehr Konsumenten weltweit lehnen die industrielle Intensivtierhaltung und ethisch fragwürdige Produkte ab. Mit diesem Projekt hat die Schweiz eine grosse Chance, zu einem Vorreiter in Sachen Tier- und Konsumentenschutz zu werden.»

Die Weideschlachtung auf dem Hof «Zur Chalte Hose»

Ein einzelnes Rind wird jeweils im Beisein der Herde auf der Weide geschossen. Der Rest der Herde bleibt auch nach dem Schuss ruhig stehen. Das Rind wird vor Ort entblutet, bevor es in einem nahen Schlachtlokal ausgenommen und zerlegt wird. Die bisherigen Erfahrungen mit 31 Abschüssen zeigen, dass die Methode bezüglich Tierschutz und Lebensmittelsicherheit tadellos funktioniert. Bei der Weideschlachtung entfällt der enorme Stress durch das Separieren aus der Herde, den Transport, die fremde Umgebung und schliesslich die Fixierung für den Bolzenschuss. Weniger Stress unmittelbar vor und während dem Schlachtprozess bedeutet immer auch eine verbesserte Fleischqualität.

Dank

Ohne die Starthilfe der beiden Pioniere aus Deutschland, Ernst-Hermann Maier vom Uria-Hof und Gerd Kämmer von der Genossenschaft Bunde Wischen, wäre das Projekt nicht so schnell so weit gekommen. Dank gebührt zudem der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die für das Projekt Weideschlachtung sowohl die rechtlichen Abklärungen als auch die wissenschaftliche Beratung des FiBL finanziert hat. Dank gilt auch der Stiftung für das Tier im Recht, dem Schlachtlokal Küsnachter Berg und Umgebung, dem Störmetzger Patrick Föllmi, welcher seit der ersten Stunde mit dabei ist, und dem Veterinäramt des Kantons Zürich.

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Neues Modell: Bolzenschuss statt Gewehrschuss

(26.04.2018) Um den Tieren den Transport- und Schlachthofstress zu ersparen, will die Biobauernfamilie Blunier in Paspels GR die Jungtiere zukünftig in vertrauter Umgebung schlachten lassen. Das zuständige kantonale Amt hat die definitive Bewilligung für die neue Methode zur stressfreien Schlachtung von Rindern erteilt. Dies meldet KAGfreiland in ihrer heutigen Medienmitteilung.

Im Gegensatz zur sogenannten Weideschlachtung erfolgt die Betäubung auf dem KAGfreiland-Betrieb Blunier nicht durch einen qualifizierten Schützen und Gewehrschuss, sondern durch einen Mitarbeiter des Schlachtlokals: Das Tier wird in einem speziellen Abteil des Fressbereichs im Selbstfanggatter fixiert, so wie es auch bei der normalen Fütterung passiert. Dann folgt die Betäubung mit einem üblichen Bolzenschussgerät. Das betäubte Tier wird unmittelbar mittels einer speziellen Hebevorrichtung aufgezogen und entblutet. Anschliessend wird das tote Tier in einen Spezialanhänger verladen und für den restlichen Schlachtprozess in das nahegelegene Schlachtlokal transportiert.

«Im Prinzip ist der Ablauf derselbe wie bei einer herkömmlichen Schlachtung», betont Blunier. «Nur dass der erste Teil, das Betäuben und Entbluten, auf unseren Hof ausgelagert ist.» Die notwendigen baulichen Anpassungen hat er im vergangenen Winter vorgenommen. Im Februar und März erfolgten erste Probeschlachtungen unter Aufsicht der kantonalen Behörden. Da alle rechtlichen, hygienischen und technischen Vorgaben erfüllt werden konnten, hat das ALT im April 2018 der Sunna Metzgerei GmbH nun die Bewilligung zur «örtlichen Erweiterung der Schlachtbetriebsbewilligung» auf den Biohof Dusch erteilt.

Tanja Kutzer, Tierhaltungs-Expertin der Nutztierschutz-Organisation KAGfreiland, ist darüber sehr erfreut: «Mit der Weideschlachtung wurde 2016 zwar eine Lanze für eine tierfreundliche Schlachtung in der Schweiz gebrochen. Im Gegensatz zum Ausland wurden an Schweizer Landwirtschaftsbetriebe aber bislang noch keine weiteren Bewilligungen erteilt. Das neue Modell, das der Biohof Dusch nun einführt, bedarf keines Jagdpatents und ist dadurch vielleicht für weitere Bauern interessant.»

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Weideschlachtung wie weiter?

(19.03.2018) Zwanzig Betriebe aus fünfzehn Kantonen wünschen eine Bewilligung für die Weideschlachtung gemäss dem Zürcher Modell, dem bisher einzigen bewilligten Verfahren der Schweiz. Die Interessengemeinschaft (IG) Weideschlachtung muss jedoch derzeit allen interessierten Betrieben empfehlen, mit dem Gesuch zuzuwarten, bis die rechtliche Situation geklärt ist.

Wir sind zurzeit rechtlich in einer Situation, die ich in meiner 30-jährigen Karriere als landwirtschaftlicher Berater noch nie erlebt habe: Das Veterinäramt des Kantons Zürich (VETA ZH) bewilligt die Weideschlachtung nach dem Zürcher Modell aufgrund der heutigen gesetzlichen Grundlagen. Aufgrund der gleichen Gesetze lehnt hingegen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Weideschlachtung nach dem Zürcher Modell ab.

Um diesen Konflikt aufzulösen, hat die IG Weideschlachtung zwei renommierten und spezialisierten Anwälten den Auftrag erteilt, zu klären, wer Recht hat. Sie sind zum Schluss gekommen, dass das VETA ZH die Bewilligung zu Recht erteilt hat. Dieses Gutachten wurde dem BLV zur Stellungnahme zugeschickt. Das BLV hat aber zu diesem Gutachten nicht Stellung genommen, mit folgender Begründung: Es wolle die Weideschlachtung im Rahmen des Postulats von Karl Vogler behandeln, welches per Gesetzesänderung die Hofschlachtung auf den Betrieben ermöglichen will.

Die Weideschlachtung funktioniert jedoch anders als die Hofschlachtung. Daher ist die IG Weideschlachtung der Meinung, dass es für die Weideschlachtung nach Zürcher Modell keine Gesetzesänderung braucht. Die IG Weideschlachtung engagiert sich deshalb weiter dafür, dass möglichst vielen Tieren der Transport- und Schlachthausstress erspart bleibt. Interessierte Betriebe können sich weiterhin bei Eric Meili (siehe Kasten) melden. Eric Meili, FiBL

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Die Weideschlachtung ist gefährdet

(27.02.2017) Eine Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass die Weideschlachtung in der Schweiz verboten wird. Das betrifft aktuell 19 Betriebe in 15 Kantonen, die ein Gesuch für das Durchführen von Weideschlachtungen einreichen möchten.

Selbst die bis anhin einzige Bewilligung eines Betriebes im Kanton ZH ist gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht legal. Die kantonale Vollzugsbehörde und das gesetzgebende BLV sind sich demnach nicht einig. Das ist für die Landwirtschaftsbetriebe ein unhaltbarer Zustand. Die rechtliche Situation muss geklärt werden. Es droht zudem die Änderung eines für die Weideschlachtung wichtigen Paragraphen der Verordnung zum Tierschutz in Schlachtanlagen. Am 7. Februar 2017 lief die entsprechende Vernehmlassung ab. Dabei wandten sich vor allem die kantonalen Veterinärämter gegen die Weideschlachtung. Sie fürchten den Aufwand für Administration und Kontrollen.

Der Tierschutz ist bei der Weideschlachtung sogar besser, da die Tiere nicht den Stress der Separation von der Herde, des Transports und der fremden Umgebung erleben. Es musste bei allen 16 bisherigen Weideschlachtungen nie mit dem Bolzenschuss nachbetäubt werden. Auch die Hygiene ist gewährleistet, weil nach dem Schuss das Tier sofort mit dem Frontlader aufgezogen und in einen Behälter entblutet wird. Danach wird das Tier in einem zertifizierten Anhänger in ein lokales Schlachthaus geführt. Es gibt für alle Abläufe genaue Arbeitsanweisungen, die alle rechtlichen Bedingungen einhalten. Der zusätzliche Aufwand der Veterinärbehörde wird vom Landwirtschaftsbetrieb bezahlt. Das dürfte also nicht der Grund sein, warum die Weideschlachtung abgelehnt wird. EM

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Aus für Weideschlachtung?

(20.12.2016) Das Bundesamt für Lebensmittelschutz und Veterinärwesen will gesetzlichen Grundlage aufheben.

Rinder von Nils Müller müssen wohl wieder in den Schlachthof
Vor sechs Monaten hat der Förchler Bauer Nils Müller die Bewilligung zur Weideschlachtung erhalten - nach vierjähriger Pilotphase. Nun aber droht bereits wieder das Aus.
Zürichsee-Zeitung, 20.12.2016
Artikel (381.6 KB)

Stopp von Weideschlachtungen
Weiderinder direkt auf dem Hof zu schlachten, könnte in Zukunft nicht mehr möglich sein. Der Bund plant die gesetzliche Grundlage aus der Tierschutzverordnung zu streichen. Das ärgert den Zürcher Bio-Bauer Nils Müller, der ein Pilotprojekt durchführt.
Schweiz Aktuell, Schweizer Fernsehen SRF 1, 19.12.2016
Sendung sehen (3 Minuten)

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Medienecho aus Deutschland und Österreich

Tod auf Weide - Biobauer erschiesst Kühe selbst
Beitrag zur Weideschlachtung auf dem Betrieb von Nils Müller.
Heute+, Fernsehen ZDF, 15.06.2016

Zeit zu leben, Zeit zu sterben: Auf der Weide unter Artgenossen
Was in Österreich immer noch ein Ding der Unmöglichkeit scheint, ist in der Schweiz machbar; dort wurde am 4. Mai 2016 das Rind Nr. 11 auf der Weide geschlachtet – erstmals mit gesetzlich verankerter Erlaubnis.
Vet Journal 07|08/2016 (869.5 KB)

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Weideschlachtung jetzt gesetzlich erlaubt

(03.06.2016) Die schweizweit erste definitive Bewilligung für die Weideschlachtung ist nun rechtskräftig. Damit gibt es ab jetzt eine Schlachtmethode für Rinder, die ohne langen Transport und Stress im Schlachthaus auskommt. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase mit zehn Weideschlachtungen wurde am 4. Mai 2016 das Rind Nr. 11 auf der Weide geschlachtet – erstmals mit gesetzlich verankerter Erlaubnis.

Meldung vom 03.06.2016

Betriebe, die sich für die Weideschlachtung interessieren, können sich bei Eric Meili (Kasten rechts) melden. Er kann Unterlagen vermitteln und beim Bewilligungsprozedere weiterhelfen.

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Hofschlachtung von Rindern per Kugelschussmethode

(09.05.2016) Zusammenfassung der Doktorarbeit von Katrin Juliane Schiffer, Universität Kassel, 2015.

Zusammenfassung (513.6 KB)

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Medienecho zur Weideschlachtung

(21.11.2016) Die Medienorientierung vom 9. Juni 2015 in Forch ZH auf dem Hof von Nils Müller und der neue Film haben ein grosses Echo ausgelöst. Hier eine kleine Auswahl.

Medienecho zur Weideschlachtung (3.7 MB)

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Film: Weideschlachtung - Eine tiergerechte und stressfreie Schlachtmethode

(09.06.2015) Der Transport ins Schlachthaus und das hektische Umfeld sind für die Tiere Stressfaktoren, die Leiden verursachen und negative Auswirkungen auf die Fleischqualität haben. Mit Unterstützung von FiBL und «Vier Pfoten» hat Landwirt Nils Müller deshalb die Einführung der in der Schweiz bisher verbotenen Weideschlachtung vorangetrieben. Bioaktuell war mit der Videokamera bei einer Schlachtung dabei.

Mehr Infos zum Film (Rubrik Tierhaltung)

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Sterben «daheim»: Die Möglichkeit der Weideschlachtung für Rinder

Die Polizei stand auf der Weide. Ein Polizist mit Maschinenpistole erklärte dem erschreckt herbeigeeilten Bauern: «Im Balinger Schlachthof ist ein Stück Vieh ausgerissen ^und soeben in dieses Tal hinuntergelaufen. Mein Kollege ist ihm nach und wird es gleich erschiessen.» So beginnt die Geschichte von Rinderbauer Hermann Maier und er verlor darob beinahe seinen Betrieb. Diese Geschichte sowie Hintergründe zur Weideschlachtung im Artikel von Nikola Patzel.

Artikel Zeitschrift «Kultur und Politik» 3/2014 (626.2 KB)

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Weideschlachtung könnte bald legal werden

Biolandwirt Nils Müller aus Forch ZH will seine Rinder auf der Weide schlachten. Sein Gesuch ist zwar abgelehnt worden, hat aber ein grosses Medienecho ausgelöst. Nun will das kantonale Veterinäramt den Entscheid nochmals überprüfen. Die Gesuchsteller sind überzeugt, mit dem Vorhaben gegen keine Gesetze zu verstossen.

Artikel Magazin bioaktuell 2/2014 (186.0 KB)

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Kontrolliert in den Tod

Wie sterben Biorinder? Wer dieser Frage nachgeht, landet im Bell-Schlachthof in Oensingen. Wöchentlich werden dort bis zu 3000 Tiere getötet – nach den strengen Vorgaben von Behörden und Tierschutz. Das Ziel heisst stressfrei schlachten. In Deutschland wird auf einigen Höfen eine Methode praktiziert, die bezüglich Stress mit einem Schlachthausprozess nicht zu vergleichen ist: der Kugelschuss auf der Weide.

ArtikelMagazin bioaktuell 3/2012 (259.5 KB)

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Rinder auf der Weide schlachten

Bauer Nils Müller will seine Rinder nicht im Schlachthof töten lassen, sondern auf der Weide. Damit will er ihnen den Transportstress und den Stress im Schlachthof ersparen. Stress wirkt sich negativ auf die Fleischqualität aus. Sein Gesuch für den Kugelschuss auf der Weide wurde abgelehnt.

Artikel Zürcher Oberländer, 6. November 2013 (471.6 KB)

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Erschiessen auf der Weide als Alternative zur Schlachtung im Schlachthof

Transport und Tötung im Schlachthof stressen freilaufende Rinder. Der Kugelschuss auf der Weide könnte Abhilfe schaffen. Das Verfahren wird auch in der Schweiz diskutiert. Ein geplantes Gesuch gibt der Debatte Aufwind.

Artikel Schweizer Bauer, 20.02.2013 (948.0 KB)

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Präsentation zur Weideschlachtung in der Schweiz

Die Präsentation zeigt in Stichworten den heutigen rechtlichen Stand in der Schweiz und was zu tun ist, um Weideschlachtung auch in der Schweiz zu ermöglichen. Von Eric Meili, FiBL.

Präsentation  (212.1 KB)

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Merkblatt Kugelschuss auf der Weide

Die Publikation gibt Empfehlungen für die Erteilung einer amtlichen Genehmigung aus tierschutzfachlicher Sicht.

Das Merkblatt mit vollem Namen «Kugelschuss auf der Weide als Betäubungs- /Tötungsverfahren zur Schlachtung von Rindern (Nr. 136) wird herausgegeben von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., TVT- Bramscher Allee 5, D-49565 Bramsche.

Merkblatt (Direktlink, Webseite TVT)

www.tierschutz-tvt.de

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Film: Kugelschuss auf der Weide

In Norddeutschland praktiziert ein Landwirt die Weideschlachtung mit Erfolg.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 14.12.2022

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