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Mögliche Rückstände von Phosphonaten auch nach der Umstellung auf Bioweinbau

Bei der Anwendung von Kaliumphosphonat, Aluminiumfosetyl oder Fosetyl entstehen Rückstände von Phosphonsäure, welche mehrere Jahre lang im Wein nachweisbar sind. Damit wäre es theoretisch möglich, dass auf einem Bioweingut nach der Umstellfrist noch solche Rückstände nachweisbar wären, obwohl diese Fungizide im Biolandbau nicht eingesetzt werden dürfen.

Artikel (103.5 KB) (erschienen in der «Agrarforschung Schweiz» Nr. 10, 2019)

Weiterführende Informationen

Biorebbau (ganze Rubrik)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.10.2019

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