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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Stickstoffnachlieferung aus dem Mist

Ziel

Mittel bis langfristige N-Nachlieferung, Förderung der Bodenfruchtbarkeit Humusaufbau) und Qualität.

Wichtig zu wissen

  • Mist trägt langfristig zu einer besseren Bodenfruchtbarkeit bei.
  • Mist idealerweise über die Ackerfurche ausbringen und oberflächlich einarbeiten.

Mistaufkompostierung

  • Aerob verrotteter Mist (= kompostierter Mist) hat eine bessere N-Wirkung als anaerob gelagerter Mist und unterdrückt bodenbürtige Krankheiten. Mistkompost mehrt langfristig den Humusgehalt des Bodens.

Weiterführende Informationen

Aufbereiteter Mist ist des Biobauern List (148.9 KB) (bioaktuell 2/05)
Mist aufbereiten, wie? (341.8 KB) (Merkbatt der Fachstellen Landwirtschaft und  Biolandbau, Liebegg, und des FiBL, 2009)
Mistaufbereitung, warum, wie? (Rubrik Pflanzenbau)

Hofdüngerzufuhr und -abgabe: Anforderungen

  • Hofdüngerabnahmeverträge oder gleichwertige Bestätigungen vorhanden bei einer jährlichen Hofdüngerzufuhr von mehr als 1 DGVE pro Betrieb (Direktzahlungsverordnung DZV).
  • Hofdüngerlieferanten erfüllen den ÖLN, den Tier- und Gewässerschutz. Käsereien erfüllen den Tier- und Gewässerschutz (BioVerordnung).
  • Hofdüngerlieferanten haben ein anerkanntes Label (gemäss MKA-Liste). Schweinehaltungen von Käsereien, Pferde-, Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe setzen nachweislich keine GVO-Futtermittel ein (Bio Suisse).
  • Hofdüngerzufuhr von nichtbiologischen Betrieben: Verträge nur bis maximal 50 % des Nährstoffbedarfes und Nachweis, dass keine Biohofdünger verfügbar sind (Bio Suisse). Verträge für maximal 80 % des Bedarfes mit einer Ausnahmebewilligung der Markenkommission Anbau MKA (Bio Suisse).
  • Getrocknete Hofdünger dürfen nicht zugeführt werden (Grund: hoher Energieverbrauch bei der Trocknung). Ausnahmebewilligung durch die MKA möglich falls Trocknung mit erneurerbaren Energien oder Abwärme (Bio Suisse).
  • Mindestens 50 % der anfallenden Hofdünger (gemessen am Nährstoffbedarf der Kulturen) können auf dem Betrieb verwertet werden. (nach N- oder P- Anfall). Ausnahmebewilligung der MKA möglich infolge von Änderungen in den «Grundlagen für die Düngung im Acker-und Futterbau» (Bio Suisse).
  • Hofdüngerabgabe: nur mit Biobetrieben zugelassen. Abzug in der Nährstoffbilanz nur möglich bei Abgabe an Biobetriebe (Bio Suisse).
  • Hofdüngerzufuhr und -abgabe, Distanzlimiten (Luftdistanz) (Bio Suisse):
    • Rinder-, Pferde- und Schweinemist 40 km,
    • Hühnermist 80 km,
    • Rinder-, Pferde- und Schweinegülle (auch Gärgülle und Recyclingdünger flüssig) 20 km.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 31.01.2013

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