Ausnahmen bei fehlender Verfügbarkeit von Knospe-Zutaten
Ist eine Knospe-Zutat wirklich nicht aufzutreiben, kann ein verarbeitender Betrieb ein Gesuch an Bio Suisse stellen. In Ausnahmefällen kann Bio Suisse die Verwendung von Rohstoffen in anderer Bioqualität als Knospe, also etwa nach der Schweizer oder Europäischen Bioverordnung genehmigen.
Bio Suisse erteilt Ausnahmebewilligungen nur für eine begrenzte Menge und für eine befristete Zeit. Zudem darf die Nicht-Knospe-Zutat einen Anteil von zehn Prozent nicht übersteigen. Ausserdem sind Ausnahmen nicht möglich bei Zutaten, die namens- oder wertgebend sind. Damit ist gemeint, dass beispielsweise ein Knospe-Sonnenblumenkernbrot immer mit Knospe-Sonnenblumenkernen hergestellt werden muss, oder dass Biobrot ausnahmslos mit Knospe-Mehl hergestellt werden muss, weil Mehl die wertgebende Zutat ist.
Weiterführende Informationen
Gesuchsformular für eine Ausnahmebewilligung (Bio Suisse)