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Bio Suisse
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Richtlinien Bioeier

Massgebend für die Knospe-Geflügelhaltung ist das Kapitel 5.5 in den Bio Suisse Richtlinien.

Was ist neu?

Per 1.1.2025 ist folgende geflügelspezifische Richtlinie in Kraft getreten:

Erschwerte Anforderung für den Einsatz von Milbenbekämpfungsmittel (Richtlinie Art. 4.5.1):

  • Der Einsatz von chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fluralaner (z. B. Exzolt) gegen Vogelmilben (Dermanyssus gallinae – Rote Vogelmilbe und Ornithonyssus silvaniae – Nordische Vogelmilbe) ist nur auf tierärztliche Verordnung und mit einer Ausnahmebewilligung der MKA erlaubt. Die Bedingungen und Kriterien für eine Ausnahmebewilligung sind im „Kriterienkatalog zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen – Produzenten“ aufgeführt

Richtlinienspezifische Themen

  1. Linienwahl für Geflügel in der Bioeierproduktion:

In der Bioeierproduktion kommen Legehybriden, Zweinutzungshühner und Rassegeflügel zum Einsatz (vgl. RL Teil II Art. 5.5.1). Die Knospe-Küken dafür müssen grundsätzlich aus einer zertifizierten Knospe-Brüterei oder einem Knospe-Betrieb stammen. 

  • Legehybriden: Das Kriterium für die Zulassung ist die Tageszuwachsrate der Hähne. Für 2025 sind als knospe-konform* eingestuft:  
    • Lohmann LSL (nur bis Ende 2025 zugelassen)
    • Dekalb White von Hendrix (nur bis Ende 2025 zugelassen)
    • Lohmann Brown
    • Lohmann Sandy
    • Black
    • Sperber
    • Sussex
    • Sasso Ivory
    • Coral von H&N
    • Brown Nick von H&N

* Die Aufnahme einer Positivliste für Legehybriden in die Richtlinien per 1.1.26 ist in Diskussion.

  • Zweinutzungshühner: Positivliste Zweinutzungshühner (Anhang 1 zu Teil II Art. 5.5.1)
  • Rassegeflügel: Ist weiterhin zugelassen, ohne Anforderungen an die Tageszuwachsrate der Hähne. Eine Übersicht über die heute in der Schweiz gehaltenen Geflügelrassen ist auf der Seite von Rassegeflügel Schweiz zu finden.
  • Hobbytierhaltung: Für Geflügel, das ausschliesslich der Selbstversorgung dient, muss die Herkunft der Tiere nicht zwingend biologisch sein und es gelten vereinfachte Kontrollvorschriften durch die Zertifizierungsstellen. Die Haltung darf jedoch keinerlei kommerziellen Charakter aufweisen, die Tiere dürfen nicht für RAUS-Beiträge angemeldet sein und die Erzeugnisse nicht ausserhalb des Betriebes verkauft werden.

Weiterführende Informationen

Bio Suisse Richtlinien (3.4 MB)
Geflügel (Rubrik Tierhaltung)
Bioeier (Rubrik Markt)

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