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Bioinsekten

Seit 2017 ist in der Schweiz die Produktion von drei Insektenarten (Grille, europäische Wanderheuschrecke und Mehlwürmer) für die Verwendung als Lebensmittel erlaubt. Auch in den Knospe-Richtlinien sind die Themen Produktion und Verarbeitung von Insekten geregelt. 

Marktsituation

Insekten als Nahrungsmittel sind ein Nischenmarkt. Die Absatzmöglichkeiten sind in der Schweiz daher noch sehr gering. An der Produktion interessierten Betrieben wird daher empfohlen, sich im Voraus über mögliche Absatzkanäle zu informieren, bzw. dies gezielt aufzubauen. Die Branche rechnet mit einer über die Jahre zwar langsam aber kontinuierlich steigenden Nachfrage.

Die Insektenzucht gilt sowohl als Produktion wie auch als Verarbeitung

Auch für die Produzentinnen und Produzenten bedeutet die Insektenproduktion für Lebensmittel Neuland. Wichtig ist: Da der Lebendtransport verboten ist, müssen die Tiere bereits auf dem Zuchtbetrieb getötet werden. Insektenzuchten gelten dadurch nicht nur als Primär-, sondern auch als Sekundärproduzenten (Verarbeitungsbetrieb) und unterliegen daher der Registrierungspflicht beim kantonalen Veterinäramt.

Ein Informationsschreiben (146.8 KB) des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bietet interessierten Betrieben Hilfestellung.

Drei erlaubte Insektenarten

Folgende Insektenarten sind in der Schweiz für die Nahrungsproduktion erlaubt:

  • Tenebrio molitor im Larvenstadium (Mehlwurm)
  • Acheta domesticus, adulte Form (Heimchen, Grille)
  • Locusta migratoria, adulte Form (Europäische Wanderheuschrecke)

Für die Vermarktung von weiteren Arten ist eine spezielle Bewilligung (Verordnung über neuartige Lebensmittel) durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) notwendig.

Insekten als Futtermittel

Für die Produktion von Haustierfutter sind Insekten bereits seit längerer Zeit erlaubt. Der Verwendung als Futtermittel für Nutztiere sind derzeit aufgrund der Gesetzeslage noch enge Grenzen gesetzt. 2018 wurde mit der Revision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten die Verfütterung von Insektenproteinen an Fische ermöglicht. Analog zur EU dürfen Proteine von insgesamt sieben Insektenarten an Zuchtfische verfüttert werden. Nach wie vor offen ist eine Regelung bezüglich der Verwendung von Insekten in Futtermitteln für Hühner und Schweine. In der EU darf Insektenmehl seit September 2021 unter Einhaltung strenger Vorgaben an Schweine und Geflügel verfüttert werden. Es wird erwartet, dass die Schweiz bald ebenfalls eine Regelung beschliesst.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 13.09.2022

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