Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Voraussetzungen für die Hofverarbeitung

Jedes verarbeitete Bioprodukt muss durch eine Zertifizierungsstelle biozertifiziert sein. Dies gilt auch bei der Hofverarbeitung von Bioprodukten.

Auch für den Handel gibt es Regelungen: Der Zukauf von Bio-, Knospe- wie auch konventionellen Produkten für den eigenen Hofladen ist erlaubt. Bei einem Weiterverkauf von Knospe-Produkte in grösserem Umfang fallen Gebühren an.

Kontrollpflicht und Bio-Zertifizierung

Die Hofverarbeitungskontrolle verläuft im Rahmen der landwirtschaftlichen Kontrolle bis zu einem Jahresumsatz von 150 000 Franken. Wird ein Umsatz von mehr als 150 000 Franken mit den Hofprodukten erwirtschaftet, benötigt es eine zusätzliche Verarbeitungskontrolle. Die Tätigkeit der Hofverarbeitung muss der Kontrollstelle vorgängig gemeldet werden.

Für die Herstellung eines Knospe-Produkts werden im Rahmen der jährlichen Biokontrolle folgende Unterlagen geprüft:

  • Sortimentsliste
  • Rezeptur und Herstellungsbeschrieb (inklusive der verwendeten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe)
  • Bei risikobehafteten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen ist vom Hersteller eine infoXgen-Zusicherungserklärung erforderlich, welche die Freiheit von Gentechnik belegt (zum Beispiel bei Zitronensäure, Mikroorganismen, Enzymen, Käsereikulturen).
  • Liste der Lieferbetriebe, inklusive Nachweise über den Zukauf von biologischen Zutaten für die Verarbeitung (Lieferscheine, Rechnungen, Kassenbon)
  • Biozertifikat der Lieferbetriebe für biologische Zutaten (muss nicht ausgedruckt vorliegen, sofern elektronisch vorhanden) oder Nachweis über die Datenbanken der entsprechenden Kontrollstellen (Link zu den Datenbanken siehe weiterführende Informationen).
  • Verarbeitungsjournal (Produktionsdatum, Produktionsmengen, Qualität der Produkte). Hinweis: Wenn auf einem Knospe-Betrieb biologische und nicht biologische Produkte verarbeitet werden, müssen die Aufzeichnungen auch für die nicht biologischen Produkte geführt werden.
  • Produkt-Etiketten (Kennzeichnung der Bioprodukte)
  • Auch für die Bioverarbeitung durch einen Lohnverarbeiter gilt die Kontrollpflicht: Entweder ist der Lohnverarbeiter selbst biozertifiziert oder es besteht ein Lohnverarbeitungsvertrag zwischen dem Knospe-Produzent oder der -Produzentin und dem lohnverarbeitenden Betrieb. Letzteres gilt nur dann, wenn der lohnverarbeitende Betrieb für maximal fünf Knospe-Betriebe Bioprodukte herstellt (Lohnverarbeitungsvertrag siehe weiterführende Informationen).
  • Auch das kommerzielle Anbieten von biologischen Speisen und Getränken (Knospe-Gastronomie) auf dem Landwirtschaftsbetrieb ist zu dokumentieren. Der Warenfluss muss nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert sein. Es gelten die Bio Suisse Richtlinien Teil III, Kapitel Gastronomie.

Weiterführende Informationen

Ausnahmebewilligung CH/EU-Bio (Bio Suisse)
Worddokument

Formular zur Bestätigung der GVO-Freiheit (InfoXGen)
PDF (150.8 KB)

Lohnverarbeitungsvertrag
PDF (68.6 KB)

 

Nach oben

Gebühren Bio Suisse

Die Direktvermarktung von selber hergestellten Produkten (Verkauf ab Hof, Hauslieferdienst, Marktstand, Gastronomie…) als auch der Verkauf von Produkten an den Detail- und Grosshandel mit der Knospe ist im Rahmen des Mitgliedervertrages mit Bio Suisse geregelt und grundsätzlich kostenlos.

Grenzwert für den Zukauf von Knospe-Produkten

Zur Sortimentsabrundung dürfen auch zugekaufte Produkte unter eigenem Namen mit der Knospe vermarktet werden. Sobald der Betrieb aber durch diese Handelstätigkeit, also durch den Zukauf von Knospe-Produkten mehr als 150'000 Franken Jahresumsatz erreicht, muss zusätzlich ein Lizenzvertrag mit Bio Suisse abgeschlossen und Lizenzgebühren auf den Ankaufswert der zugekauften Knospe-Produkte entrichtet werden.  Zugekaufte fertig abgepackte Produkte unter dem Namen des Herstellers zählen hier nicht dazu.

Weiterführende Informationen

Gebührenreglement für Knospe-Produzentinnen und Produzenten mit Direktvermarktung (Bio Suisse)
PDF (325.0 KB)

Nach oben

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.07.2022

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.