Scheuermöglichkeiten für Schweine
Aufgrund der Bio Suisse Richtlinienänderung von 2023 müssen Bio Suisse Schweineproduzentinnen und -produzenten ihren Mastschweinen, Galtsauen und Ebern die Möglichkeit anbieten, sich zu scheuern.
Der Auszug aus den Richtlinien 2023 lautet folgendermassen: «Den Mastschweinen und Galtsauen (inkl. Eber) müssen zur Körperpflege und Beschäftigung geeignete Scheuermöglichkeiten wie Holzbalken oder Kratzbürsten zur Verfügung stehen.» Doch wieso ist dies nötig und welche Möglichkeiten stehen dazu zur Verfügung?
Von Natur aus haben Schweine das Bedürfnis, sich vor und nach Ruhephasen zu scheuern. Im Gegensatz zu Rindern und Pferden führen Schweine keine gegenseitige Körperpflege durch. Zudem erlaubt ihr Körperbau nur bedingt, sich selbst zu kratzen. Daher sind sie auf Scheuermöglichkeiten angewiesen.
Damit man diesem natürlichen Verhalten auch in Stallsystemen gerecht wird, müssen Scheuermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Markt werden verschiedene Scheuermöglichkeiten angeboten. Scheuermöglichkeiten können aber auch selber gebaut werden.
Zu beachten:
- In jeder Bucht muss mindestens eine Scheuermöglichkeit vorhanden sein.
- Scheuermöglichkeiten müssen für Schweine zu jeder Tageszeit gut zugänglich sein.
- Scheuermöglichkeiten sollten (wenn möglich) nicht im Liegebereich angebracht werden.
- Eigenkonstruktionen sind erlaubt, sofern sie das Scheuern ermöglichen.
Von Bio Suisse nicht als Scheuermöglichkeit angesehen werden Wände und Türrahmen. Diese können zwar von Schweinen zum Scheuern genutzt werden, sind aber in Bezug auf die Wirkung suboptimal. Wände sind oft zu glatt, und Türrahmen befinden sich an Durchgangspassagen, so dass Schweine sich nicht in Ruhe scheuern können.
Yannick Nager, HAFL
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 03.07.2023