Nach dem Nationalrat hat am 11. Juni 2024 auch der Ständerat die Motion Grin/Nicolet, zur Aufhebung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche, angenommen.
BFF «Getreide in weiter Reihe» aufgehoben
Der Bundesrat hat beschlossen, dass diese Anforderung am ersten Januar 2025 nicht in Kraft treten soll.
Gleichzeitig hat er entschieden, die Massnahme «Getreide in weiter Reihe» per ersten Januar 2025 aufzuheben. Diese Massnahme war als Begleitmassnahme zur Anforderung von 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche eingeführt worden.
Andere BFF weiter beitragsberechtigt
Wie dies bis 2022 der Fall war, können die Kantone diese Art von regionsspezifischen Biodiversitätsförderfläche wieder im Rahmen von genehmigten Vernetzungsprojekten genehmigen lassen und Beiträge gewähren.
Andere Arten von Biodiversitätsförderflächen wie Bunt- und Rotationsbrachen, Nützlingsstreifen, Säume auf Ackerfläche und Ackerschonstreifen sind weiterhin beitragsberechtigt. Die Betriebe werden finanziell entschädigt.
Neue regionale Projekte starten erst 2028
Darüber hinaus ist ein Vorentscheid zur Einführung der neuen Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität gefallen. Die Einführung dieser Massnahme wird auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Somit haben die Kantone und die betreffenden Kreise ein Jahr länger Zeit, sich vorzubereiten. Die laufenden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte werden in der Folge um ein Jahr verlängert.
Verabschiedung im Herbst 2024
Der Bundesrat wird die Änderungen der Direktzahlungsverordnung voraussichtlich im Herbst im Rahmen des Verordnungspakets 2024 endgültig verabschieden.
Quelle: Medienmitteilung Bundesrat vom 26.06.2024
Weiterführende Informationen
Biodiversität (Rubrik Nachhaltigkeit)
Infos zu allen BFF (agrinatur.ch)