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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Haltung von ET-Töchtern ist möglich

Frage: Ich habe einen Knospe-Betrieb mit Milchviehhaltung. Mein Nachbar hat bei der Bio Suisse gekündigt und wirtschaftet nun als Bundesbiobetrieb. Darf ich von ihm eine Kuh zukaufen? Diese Kuh hat einen ET-Vater.

Antwort: Ja, Sie dürfen diese Bioverordnungskuh zukaufen. Es spielt keine Rolle, ob die Kuh einen ET-Vater oder eine ET-Mutter hat. Die Kuh darf aber selber nicht aus Embryotransfer stammen. Kühe von Bioverordnungsbetrieben dürfen von Knospe-Betrieben zugekauft werden. Die Milch darf am nächsten Tag in den Knospe-Kanal vermarktet werden. Wenn aber diese Bioverordnungskuh unverhofft in den ersten drei Monaten geschlachtet werden muss, darf das Fleisch nicht mit der Knospe vermarktet werden. Nach drei Monaten Haltung auf dem Knospe-Betrieb darf die Kuh bei einer allfälligen Schlachtung mit der Knospe vermarktet werden.

Frage: Ich habe mein Milchkontingent verkauft und spezialisiere mich nun auf die Aufzucht von Rindern. Jetzt möchte ich gerne von meinen Kollegen aus Bio Suisse Betrieben Rinder zur Aufzucht auf meinen Betrieb nehmen. Da ich mit diesen Knospe-Rindern noch zu wenig Tiere habe, habe ich die Möglichkeit, von einem ÖLN-Betrieb noch fünf Rinder zur Aufzucht auf meinen Betrieb zu nehmen. Darf ich das?

Antwort: Ja, Sie dürfen konventionelle Rinder zur Aufzucht auf Ihren Betrieb nehmen unter folgenden Bedingungen: Sie müssen mit dem ÖLN-Betrieb einen Vertrag abschliessen, in dem festgehalten ist, dass die ÖLN-Rinder wieder auf den Ursprungsbetrieb zurückkehren. Die Haltung und die Fütterung der konventionellen Rinder müssen auch den Richtlinien der Bio Suisse entsprechen, das heisst zum Beispiel, dass die RAUS-Vorschriften eingehalten werden müssen. Die Besamung der ÖLN-Rinder mit ET-Stieren ist erlaubt, aber es muss für den Kontrolleur eindeutig nachvollziehbar sein.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.03.2010

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