Biohobbytierhaltung: Was gilt?
Die Vielfalt eines Biobetriebes entsteht oft dadurch, dass neben den eigentlichen Nutztieren, welche einen Hauptbetriebszweig ausmachen, auch noch Hobbytiere gehalten werden.
Laut Bio Suisse Richtlinien Teil II, Art. 1.1.1 handelt es sich um Hobbytierhaltung wenn für alle Tiere einer Nutztierkategorie folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Haltung weist keinen kommerziellen Charakter auf.
- Die Tiere sind nicht für RAUS- bzw. bei Kaninchen für BTS-Beiträge angemeldet.
- Es werden keine Erzeugnisse dieser Kategorie vermarktet
Die Fütterung und Haltung der Tiere muss vollständig den Richtlinien entsprechen. Das heisst, wenn zum Beispiel die Tochter des Betriebsleiters drei Kaninchen hält, so müssen diese neben dem Heu vom Betrieb Bio-Körnerfutter fressen. Ziegen und Schafe brauchen im Winter Auslauf und im Sommer eine Weide. Hobbyhühner brauchen einen trockenen Scharrplatz und einen genug grossen sauberen Stall. Mehl und Körner für die Hobbyhühner muss in Bioqualität zugekauft werden.
Für Hobbytiere müssen die Journale im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geführt werden. Weitergehende Aufzeichnungen werden aber nicht verlangt. Die Herkunft der Tiere wird nicht überprüft. Demnach ist es in Ordnung, wenn der Sohn oder die Tochter voller Freude mit einer geschenkten (konventionellen) Ziege nach Hause kommt.
Weiterführende Informationen
Richtlinien Bio Suisse (Bioregelwerk auf dieser Webseite)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.09.2017