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Kälber vor dem Verkauf von der Milch absetzen

Die meisten sogenannten «Fresser», die an einer Annahme aufgeführt werden, können kaum fressen – sie haben bis zum Verkauf Milch erhalten. Dies ist gemäss Artikel 3 der Tierschutzverordnung unzulässig. Käufer sind dann mit nicht abgesetzten Kälbern konfrontiert. Darum ist es wichtig, beim Verkäufer nachzufragen, ob ein Tier mindestens 10 bis 14 Tage zuvor von der Milch abgesetzt wurde, damit der Absetzstress nicht mit dem Betriebswechselstress zusammenfällt. Fachgerecht abgetränkte Aufzuchtkälber für die Milchviehhaltung oder Weidemast haben einen höheren Wert als solche, die nicht abgesetzt sind. Das zeigen auch die Remontenpreisen von Bio Suisse. Diese sind in der Regel pro Kilo zwischen 50 Rappen und 1 Franken höher als der Proviande-Marktpreis.

Gesunde Kälber haben einen starken lebenserhaltenden Saugdrang, den sie möglichst natürlich ausleben können sollen. Der Saugnuckel sollte deshalb beim Abtränken auf Euterhöhe sein. Die Öffnung des Nuckels sollte klein sein, damit das Kalb wirklich saugen muss. Während des Tränkens und eine Weile danach sollten Kälber im Fanggitter fixiert bleiben, damit sie sich nicht gegenseitig besaugen können. Gutes Heu oder eine Handvoll Futterflocken lenken vom Saugdrang ab. Vorteilhaft ist zudem, wenn die Milchmenge auf mehrere Portionen am Tag aufgeteilt wird. Entsprechend tritt bei Fütterungsautomaten das Problem mit dem Besaugen weniger auf. FJS

Weiterführende Informationen

Saugschutz: Vorbeugen ist einfacher als heilen (115.8 KB) (Bioaktuell 10|2016)
Fütterung Milchvieh (gleiche Rubrik)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 13.12.2016

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