Die Alpspielregeln für Knospe-Tiere
Mit der kommenden Alpsaison stellt sich die Frage: Auf welcher Alp verbringen Biotiere den Sommer? Im Idealfall auf einer Bioalp. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen zum Beispiel Biokühe auch auf nichtbiologischen Alpen sömmern. Bedingung ist aber, dass auf der Alp der «4. Abschnitt: Anforderungen an die Bewirtschaftung» der Sömmerungsbeitragsverordnung eingehalten werden. Die auf konventionellen Alpen gesömmerten Tiere behalten zwar ihren Biostatus, Milch und Milchprodukte von der konventionellen Alp dürfen aber nicht mit der Knospe vermarktet werden.
Lebende Tiere und Fleischprodukte dürfen nur mit der Knospe vermarktet werden, wenn das betreffende Tier vor und nach der Sömmerung auf einem Knospe-Betrieb gehalten worden ist. Milch und Fleisch dürfen nach der Rückkehr auf den Knospe-Betrieb vom ersten Tag an wieder mit der Knospe vermarktet werden.
Wenn Bioferkel auf einem Nichtbiosömmerungsbetrieb gealpt werden, verlieren sie ihren Biostatus. Die vom Biobetrieb gelieferten Ferkel für die Sömmerung auf Nichtbioalpen können aus nichtbiologischer Zucht stammen. Die Rücknahme von Schweinen von einem Nicht-Knospe-Sömmerungsbetrieb auf den Heimbetrieb ist möglich, sie müssen aber konventionell vermarktet werden.
Auf Knospe-Sömmerungsbetrieben müssen sämtliche, zum Betrieb gehörenden milchproduzierende Tiere den Biostatus aufweisen, damit die Milchprodukte mit der Knospe ausgezeichnet werden dürfen. Alpschweine, welche auf einem Knospe-Sömmerungsbetrieb gealpt werden, müssen biologischer Herkunft sein.
Weiterführende Informationen
Bio Suisste Richtlinien Teil II, Kap. 1.1.8 und Art. 4.4.5.2
Direktzahlungsverordnung Art. 26-34
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Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 13.07.2016