Lenkungsabgabe auf Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen
Für Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen (Ausland-Knospe, EU-Bio, Bundesbio, ÖLN, konventionelle Ware) besteht eine Bewilligungspflicht. Gegebenenfalls wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Grundlage ist die von der AG Biojungpflanzen erarbeitete und von der MKA Bio Suisse genehmigte Referenzpreisliste (siehe weiter unten).
Wichtige Regelungen:
- Konventionelles Pflanzmaterial wird erst bewilligt, wenn kein Biopflanzmaterial im In- und Ausland verfügbar ist.
- Als verfügbar im Ausland gilt, wenn der Anbieter sein Angebot in www.organicXseeds.ch veröffentlicht.
- Zum Nachweis, dass Knospe-Jungpflanzen im Inland nicht verfügbar sind, müssen Bestätigungen von mindestens zwei Knospe-Pflanzenproduzenten eingereicht werden. Für ausländische Ware ist der Nachweis auf www.organicXseeds.ch ausreichend.
- Die Lenkungsabgabe (Bio Suisse Richtlinien Teil II, Art. 2.2.11) entspricht mindestens der Differenz zwischen dem Nettopreis für das bewilligte Pflanzmaterial und einem festgelegten Referenzpreis. Sie wird von der Saatgutstelle im Auftrag der MKA (Markenkommission Anbau von Bio Suisse) erhoben. Die Mittel werden gemäss des in den Richtlinien definierten Rahmens zweckgebunden für die Förderung von Biopflanzmaterial eingesetzt.
- Bestandteil der neuen Regelung sind auch Mindestanforderungen an die Pflanzenqualität. Dabei wurden die Bestimmungen des Branchenverbandes Jardin Suisse übernommen.
Referenzpreisliste
Die Referenzpreise werden jährlich von der AG Biojungpflanzen im August überprüft und hier veröffentlicht:
Referenzpreisliste 2024/2025 (226.1 KB)
Die Weisung für den Bezug von Jungpflanzen im biologischen Obst- und Beerenanbau besteht seit Anfang 2013. Damit wurde dem Wunsch der Produzenten entsprochen, mehr Flexibilität für den Sortenentscheid bei Neupflanzungen zu erhalten. Der Anbauvertrag mit einem inländischen Biojungpflanzenproduzenten bleibt aber sehr empfohlen, auch um die einheimische Produktion zu unterstützen. MK
Eine Liste mit den vorhandenen Biobaumschulen befindet sich unter
Bezugsadressen Biojungpflanzen Obst und Beeren (Rubrik Adressen)
Bio-Jungpflanzen Qualitätskriterien (996.7 KB)
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Bio Suisse Jungpflanzenregelung:
Merkblatt «Jungpflanzenregelung im Bioobst- und -beerenanbau» (FiBL-Shop)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 03.07.2023