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Lenkungsabgabe auf Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen

Für Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen (Ausland-Knospe, EU-Bio, Bundesbio, ÖLN, konventionelle Ware) besteht eine Bewilligungspflicht. Gegebenenfalls wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Grundlage ist die von der AG Biojungpflanzen erarbeitete und von der MKA Bio Suisse genehmigte Referenzpreisliste.

Wichtige Regelungen:

  • Konventionelles Pflanzmaterial wird erst bewilligt, wenn kein Biopflanzmaterial im In- und Ausland verfügbar ist.
  • Als verfügbar im Ausland gilt, wenn der Anbieter sein Angebot in www.organicXseeds.ch veröffentlicht.
  • Zum Nachweis, dass Knospe-Jungpflanzen im Inland nicht verfügbar sind, müssen Bestätigungen von mindestens zwei Knospe-Pflanzenproduzenten eingereicht werden. Für ausländische Ware ist der Nachweis auf www.organicXseeds.ch ausreichend.
  • Die Lenkungsabgabe (Bio Suisse Richtlinien Teil II, Art. 2.2.11) entspricht mindestens der Differenz zwischen dem Nettopreis für das bewilligte Pflanzmaterial und einem festgelegten Referenzpreis. Sie wird von der Saatgutstelle im Auftrag der MKA (Markenkommission Anbau von Bio Suisse) erhoben. Die Mittel werden gemäss des in den Richtlinien definierten Rahmens zweckgebunden für die Förderung von Biopflanzmaterial eingesetzt.
  • Bestandteil der neuen Regelung sind auch Mindestanforderungen an die Pflanzenqualität. Dabei wurden die Bestimmungen des Branchenverbandes Jardin Suisse übernommen.

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 15.07.2024

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