Zukauf einer Umstellkuh
Frage: Ich besitze einen Vollknospe-Betrieb und vermarkte meine Milch über den Knospe-Kanal. Darf ich eine Kuh von einem Umstellknospe-Betrieb im 1. Umstelljahr zukaufen?
Antwort: Ja. Bei Käufen vor dem 30. Juni ist aber die laufende Wartefrist einzuhalten. Sie kaufen den Rest der sechsmonatigen Wartefrist für die Milchvermarktung sozusagen mit. Beginn der Wartefrist ist der 1. Januar. Wenn Sie also zum Beispiel am 4. Mai eine Umstellknospe-Kuh von einem U1-Betrieb kaufen, muss die Milch dieser Kuh noch bis am 30. Juni in den konventionellen Kanal verkauft werden. Wenn eine Kuh von einem U1-Betrieb nach dem 30. Juni oder von einem U2-Betrieb zugekauft wird, gibt es keine Wartefrist.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.02.2010