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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Bioverordnung nicht immer laxer

Zu diesem Thema wird hier eine konkrete Frage aus der Praxis beantwortet.

Frage: Ich vermarkte keine Produkte mit der Knospe. Weil ich keinen Abnehmer finde, der mir die Milch abholt, geht meine Milch in den konventionellen Kanal. Ich überlege nun, ob ich bei der Knospe aussteigen und nur noch Bundesbio machen soll. Ist die Tierzukaufsregelung bei der Bioverordnung weniger streng?

Antwort: Beim Tierzukauf von adulten Tieren gelten die gleichen Regeln bei der Bioverordnung wie bei der Bio Suisse. Konventionelle Kühe dürfen nicht ohne Ausnahmebewilligung der Zertifizierungsstelle zugekauft werden. Bio Suisse Betriebe dürfen auch keine nicht biologischen weiblichen Jungtiere zukaufen. Im Umfang von 10 Prozent des Bestandes an ausgewachsenen Tieren dürfen Bio Suisse Betriebe mit einer Ausnahmebewilligung ihrer Zertifizierungsstelle nullipare weibliche Jungtiere von Rassen mit sehr kleinen Populationen (Nischenrassen) zukaufen.

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