Bioverordnung nicht laxer
Frage: Ich vermarkte keine Produkte mit der Knospe. Weil ich keinen Abnehmer finde, der mir die Milch abholt, geht meine Milch in den konventionellen Kanal. Ich bin nun am Überlegen, ob ich bei der Knospe aussteigen soll und nur noch Bundesbio machen soll. ist die Tierzukaufsregelung bei der Bioverordnung weniger streng?
Antwort: Beim Tierzukauf gelten die gleichen Regeln bei der Bioverordnung wie bei der Bio Suisse. Zum Beispiel Kälber zur Mast dürfen nur noch in Bioqualität zugekauft werden. Konventionelle Kühe dürfen nicht ohne Ausnahmebewilligung zugekauft werden.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.02.2010