Merkblatt «Jungpflanzenregelung im Bioobst- und -beerenanbau»
Seit Beginn 2013 können Bioproduzenten ihr Pflanzgut frei wählen, sofern es aus inländischer Knospe-Produktion kommt. Wenn hingegen das gewünschte Material nachweislich nicht verfügbar ist, können die Bioproduzenten auf ausländische Bioware oder auf nichtbiologische Ware ausweichen. In diesem Fall müssen Sie ein Ausnahmegesuch stellen und, sofern es bewilligt wird, eine Lenkungsabgabe entrichten.
Die ganze Regelung rund um den Bioobstjungpflanzenbezug wurde von Bio Suisse und FiBL in ein Merkblatt gepackt. Es gibt Auskunft über die Richtlinienanforderungen und Empfehlungen zur Beschaffung des Vermehrungsmaterials. Das fünfseitige Merkblatt kann gratis heruntergeladen oder für Fr. 3.00 als Ausdruck bezogen werden.
Merkblatt «Jungpflanzenregelung im Bioobst- und -beerenanbau» (FiBL-Shop)
Lenkungsabgabe auf importiertes und konventionelles Pflanzgut
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 06.05.2020