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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Jungpflanzenregelung für den Bioobst- und -beerenanbau

Bio Suisse Betriebe sind im Obst- und Beerenbau grundsätzlich verpflichtet, Knospe-Jungpflanzen aus inländischer Produktion zu verwenden. Für den Einsatz von Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Bioproduktion stammen, ist eine Ausnahmebewilligung von der Biosaatgutstelle des FiBL erforderlich.

Grundsätzlich müssen Bio Suisse Betriebe für den Anbau von Obst und Beeren Pflanzmaterial aus inländischer Knospe-Produktion verwenden. Die Verfügbarkeit von Biojungpflanzen kann auf organicxseeds.ch abgefragt werden. Auf der Website können auch Bestätigungen über die Verfügbarkeit von biologischem Pflanzgut ausgestellt werden. Pro Kalenderjahr darf ein Betrieb fünf Hochstammbäume aus Nicht-Knospe-Produktion ohne Ausnahmebewilligung pflanzen.

Ausnahmebewilligung für nicht-biologisches Pflanzmaterial

Für die Verwendung von Jungpflanzen von Reben, Kernobst-, Steinobst-, Nuss- und Beerenarten, Kastanien und anderen Obstarten, die nicht aus Schweizer biologischer Aufzucht stammen, ist eine Ausnahmebewilligung von der Biosaatgutstelle des FiBL nötig. Die Beantragung muss vor der Bestellung des Pflanzmaterials erfolgen. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen orientiert sich an den in den Bio Suisse Richtlinien definierten Kriterien. Anträge für Ausnahmebewilligungen können auf der Website organicxseeds.ch unter Angabe der erforderlichen Informationen und Unterlagen gestellt werden. Für die Einfuhr von Biojungpflanzen in die Schweiz gelten besondere Bestimmungen. Der Import kann nur durch zertifizierte Biobetriebe erfolgen.

Lenkungsabgabe auf nicht-biologisches Pflanzgut

Auf nicht-biologisches Pflanzgut von Kern- und Steinobst erhebt die FiBL Biosaatgutstelle im Auftrag der Markenkommission Anbau (MKA) von Bio Suisse eine Lenkungsabgabe auf der Basis von Referenzpreisen für Knospe-Ware. Die Lenkungsabgaben werden für die Vergünstigung von biologischen Jungbäumen aus Schweizer Biobaumschulen verwendet, die mit Anbauvertrag bestellt werden. Für Reben und Beeren sowie für Obstarten, für die kein spezifischer Referenzpreis definiert ist (zum Beispiel Kiwi), oder für noch nicht veredelte konventionelle Jungpflanzen / Unterlagen wird keine Lenkungsabgabe erhoben.

Detaillierte Erläuterungen im FiBL Merkblatt

Das FiBL Merkblatt «Jungpflanzenregelung für den Bioobst- und -beerenanbau» erläutert die Anforderungen von Bio Suisse und beschreibt im Detail das Vorgehen bei der Nicht-Verfügbarkeit von biologischem Pflanzmaterial.

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.09.2024

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