Die Futtermühlen werden ab 2020 auf dem Futter mit Hilfsstoffknospe den Importanteil ausloben. Die für den Betrieb erlaubten 10 Prozent beziehen sich auf das gesamte importierte Futter, d.h. sowohl Anteil im Kraftfutter wie zugekauftes Raufutter. Importiertes Raufutter und ausländischer Anteil Kraftfutter dürfen zusammen nicht mehr als 10 Prozent ergeben. Bei eiweissbetontem Kraftfutter wird eher ein höherer ausländischer Anteil enthalten sein, da viele Eiweisskomponenten importiert werden. In der Schweiz hat es nur wenige Betriebe, die Knospe-Futtersoja anbauen.
Die Biobörse hilft weiter
Nun gilt es zu rechnen. Wieviel Raufutter importiere ich? Wieviel Importkraftfutter setze ich ein? Einige Betriebe werden sich einen neuen Lieferanten suchen müssen, der in der Schweiz Raufutter produziert. Diese findet man am besten via Biobörse oder zertifizierte Raufutterhändler.
Auf der Biobörse hat es eine Unterkategorie, um den Vertragsanbau zu fördern. Betriebe, die Raufutter suchen, sollen sich im Voraus verbindlich mit einem Raufutteranbieter auf eine Menge einigen. So kann sich der Produzent von Raufutter auf die Abnahme verlassen.
Zur Biobörse
Unter folgendem Link können Sie einen Mustervertrag für den Kauf/Verkauf von Raufutter herunterladen:
Vorlagen und Formulare (Webseite Bio Suisse)
Beatrice Scheurer-Moser, Bio Suisse
Weitere Informationen zur Änderung von Richtlinien und Verordnungen auf 1.1.2020
Das gilt neu im Biolandbau 2020 (FiBL-Shop)
Merkblatt Fütterungsrichtlinien 2020 (FiBL-Shop)