Im Obst- und Beerenbau sind Bio Suisse Betriebe grundsätzlich verpflichtet, Knospe-Jungpflanzen (die Knospe ist das Label von Bio Suisse) aus inländischer Produktion zu verwenden. Für die Verwendung von Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen, ist eine Ausnahmebewilligung von der Biosaatgutstelle des FiBL erforderlich.
Auf nicht-biologisches Pflanzgut von Kern- und Steinobst erhebt die FiBL Biosaatgutstelle im Auftrag der Markenkommission Anbau (MKA) von Bio Suisse eine Lenkungsabgabe auf der Basis von Referenzpreisen für Knospe-Ware.
Für Reben und Beeren sowie für Obstarten, für die kein spezifischer Referenzpreis definiert ist (zum Beispiel Kiwi), oder für noch nicht veredelte konventionelle Jungpflanzen/Unterlagen wird keine Lenkungsabgabe erhoben.
Das Merkblatt enthält Empfehlungen für die Beschaffung der Jungpflanzen. Für die Einfuhr von Biojungpflanzen in die Schweiz gelten besondere Bestimmungen. Diese sind im Merkblatt detailliert beschrieben.
Weiterführende Informationen
zum Merkblatt (FiBL Shop)
Obstbau (Rubrik Pflanzenbau)