Schweizer Biobetriebe müssen etwaige Änderungen in Richtlinien und Vorgaben in ihrer Arbeit berücksichtigen. Das gilt sowohl für die landwirtschaftliche Produktion als auch für Verarbeitung und Handel. Dabei hilft es den Überblick zu behalten.
Viele Anpassungen im kommenden Jahr
2025 gibt es eine ganze Reihe von Anpassungen in den Gesetzesgrundlagen für die biologische Produktion als auch in den Richtlinien von Bio Suisse und Demeter.
Änderungen betreffen verschiedene Bereiche
Aktuelle Änderungen betreffen unter anderem den Bereich Aquakultur: Erzeugnisse aus Aquakultur werden neu in der Bio-Verordnung aufgenommen und Begriffe sowie Vorgehen geregelt.
Weiter geht es beispielsweise um Kennzeichnungspflichten, Saatgut, Fütterungsvorgaben und erlaubte Stoffe für die Lebensmittel-Verarbeitung.
Fristverlängerungen sollen Praxis entlasten
Bei einigen Neuerungen handelt es sich auch um Übergangsbestimmungen und Fristverlängerungen, um Betrieben die Umsetzung bereits beschlossener Anpassungen zu erleichtern. So zum Beispiel eine Fristverlängerung für den Zukauf nicht biologischer Futtermittel für Schweine und Geflügel.
Die Publikation ist dem Bioaktuell Magazin im Dezember in gedruckter Fassung beigelegt.
Weiterführende Informationen
Das gilt neu im Biolandbau 2025 (840.6 KB)
Bioaktuell Magazin (Rubrik Aktuell)