Frau Challandes, eine erste Motion zielt darauf ab, die negativen Folgen einer Ehescheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft auf landwirtschaftlichen Betrieben abzumildern. Worum geht es dabei noch?
Die Motion fordert die Ersetzung des Ertragswerts durch den Verkehrswert bei der Bewertung des Mehrwertanteils und der Beteiligungsforderungen von Nichteigentümer-Ehegatten. Wenn der Nichteigentümer-Ehegatte während der Ehe sein eigenes Geld in das Unternehmen investiert und die Bewertung im Falle der Scheidung zum Ertragswert erfolgt, erleidet er einen erheblichen Verlust, der durch diesen Vorschlag vermieden wird.
Sie begründet einen Gewinnanspruch für den ehemaligen Ehegatten, der bei Abschluss des Scheidungsverfahrens auf seine Beteiligung verzichtet hätte. Es ist durchaus üblich, dass der Nichteigentümer-Ehegatte, sehr häufig die Ehefrau, auf seinen Anteil an der Auflösung des Güterstandes verzichtet, um den Hof und dessen künftige Übergabe an die gemeinsamen Nachkommen zu schützen. In diesem Fall könnte er, wenn der Betrieb später mit Gewinn verkauft wird, in den Genuss einer Regelung kommen, die der für Geschwister geltenden ähnelt.
Schliesslich wird eine erleichterte Anerkennung der in Artikel 165 des Zivilgesetzbuchs vorgesehenen angemessene Entschädigung beantragt, da diese nur sehr selten gewährt wird, um die Entschädigung des Ehegatten zu erleichtern, der Nichteigentümer ist und für den Betrieb gearbeitet hat, ohne eine Entlöhnung zu erhalten.
Eine zweite Motion fällt unter das Thema soziale Sicherheit und verlangt, dass der Bundesrat seinen am 16. September 2016 veröffentlichten Bericht über Frauen in der Landwirtschaft weiterverfolgt. Worum geht es dabei noch?
Dies betrifft vor allem die soziale Absicherung von Nichteigentümer-Partner:innen die in den Betrieben arbeiten und nicht entlöhnt werden. Darunter sind zwar auch Männer, aber Frauen sind in der Mehrheit. Die Motion stützt sich auf den Bericht des Bundesrates vom 16. September 2016 über die Frauen in der Landwirtschaft, und die Frauensession wird organisiert, um Frauenthemen zu beleuchten. Ich würde also sagen, dass die Motion nicht ausschliesslich für Frauen bestimmt ist, sondern vorrangig auf die Verbesserung ihrer Situation abzielt.
Der dritte angenommene Text ist eine Interpellation über die Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben an Töchter der Familie und den immer noch sehr geringen Anteil von Frauen als Betriebsleiterinnen und -eigentümerinnen. Warum hat die Kommission die Form der Interpellation gewählt?
Der Zweck der Interpellation ist es, Fragen an den Bundesrat zu stellen und Informationen zu verlangen, und genau zu diesem Zweck hat die Kommission für Landwirtschaft diese Form des parlamentarischen Textes gewählt.
Interview: Ann Schärer
Weiterführende Informationen
Alles zur Frauensession (externe Website)
Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (externe Website)