Hilfe bei der Durchführung amtlicher Untersuchungen in der EU bietet nun das "Vade mecum on Official investigations in Organic Products", an dessen Erstellung auch das FiBL Schweiz beteiligt war. Analytische Nachweise von Pestizidspuren in Bioprodukten waren im politischen Entstehungsprozess der EU-Bio-Verordnung 2018/848 einer der wichtigsten Diskussionspunkte – und die Debatte um den richtigen Umgang mit solchen Laborbefunden dauert bis heute an.
Biovermarktung erst nach abgeschlossener Untersuchung
Wenn solche Substanzen nachgewiesen werden und ein Verdacht auf einen Verstoss entsteht, muss eine amtliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese hat zum Ziel, Quelle und Ursache der Kontamination zu ermitteln. Betroffene Erzeugnisse dürfen nur dann als "Bio" vermarktet werden, wenn keine erheblichen oder kritischen Verstösse festgestellt werden. Solange die Untersuchung nicht abgeschlossen ist, werden die betroffenen Partien für die Biovermarktung gesperrt.
Suche nach der Ursache gestaltet sich oft schwierig
Die Thematik wird kontrovers diskutiert. Einerseits müssen Biokonsument*innen vor Betrug geschützt werden. Andererseits sind Pestizide, die aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, überall verbreitet. Manchmal ist es schwierig, Quelle und Ursache sicher zu identifizieren.
Systematische Untersuchungen können sehr aufwändig, teuer und langwierig sein und – da die betroffenen Partien zwischenzeitlich vernichtet werden – zu Food Waste beitragen.
Neues Vademekum bietet Unterstützung
Zur Unterstützung wirksamer und effizienter Untersuchungen bei Spurenbefunden gemäss den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung 2018/848 wurde nun das "Vade mecum on Official Investigations in Organic Products" veröffentlicht.
Wie Nicolas Verlet, Berater und Initiator des Vademekums, berichtet, sei die Publikation ein Gemeinschaftswerk von 25 renommierten Fachleuten aus acht Ländern. Darunter Bernhard Speiser, Experte für Rückstände und Betriebsmittel am FiBL Schweiz, der auch in der achtköpfigen Redaktion mitgearbeitet hat. Herausgeberin der Publikation ist die Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS), eine Biokontrollstelle.
Technisches Hilfsmittel für amtliche Untersuchungen
"Das Vademekum befasst sich mit den unterschiedlichen Aspekten einer amtlichen Untersuchung: der Laboranalyse, den möglichen Quellen und Ursachen von Kontaminationen und den Kontrollmethoden, die zur Ermittlung der Quellen und Ursachen zur Verfügung stehen", sagt Tom Nizet von Authent, einer der Autoren. Jochen Neuendorff von der GfRS fügt hinzu: "Das Vademekum vertritt keine politischen Positionen. Es ist ein technisches Dokument. Es soll diejenigen unterstützen, die an der Durchführung von amtlichen Untersuchungen beteiligt sind".
Nicht alles ist 1:1 auf die Schweiz anwendbar
Bernhard Speiser ordnet die Anwendung des Handbuchs in der Schweiz ein: "In der Schweiz ist das Vorgehen bei Rückständen im Biobereich durch eine Weisung des BLW (Bundesamt für Landwirtschaft, Anm. d. Red.) und des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Anm. d. Red.) geregelt. Aus diesem Grund sind die Vorgaben zum Zertifizierungsentscheid in Kapitel 7 für die Schweiz nicht 1:1 anwendbar. Die Informationen zu den Ursachen und zur Methodik der Untersuchung in den Kapiteln 1 bis 6 sind hingegen universeller Natur und gelten für die Schweiz genauso wie für die EU."
Das Vademekum kann kostenlos auf der Website der Anti-Fraud-Initiative heruntergeladen werden (Link siehe unten). Diese wird getragen vom Agro Eco-Louis Bolk Institute, der GfSR und dem FiBL Schweiz.
Kommentare, Anregungen und Wünsche zum Vademekum sind willkommen an contact(at)organic-integrity.org.
Quelle: organic-integrity.org
Weiterführende Informationen
Vademekum (organic-integrity.org)
Weisungen zum Vorgehen bei Pestizidrückständen im Bio-Bereich (blw.admin.ch)
FiBL Arbeitsgruppe zur Beurteilung und Vermeidung von Rückständen (fibl.org)
Pestizidrückstände auf Biolebensmitteln (Rubrik Pflanzenbau)