Wenn Problempflanzen nicht bekämpft werden, verdrängen sie innerhalb weniger Jahre die Futterpflanzen und dominieren ganze Flächen. Der Futterertrag nimmt markant ab und es muss zusätzlich mit Direktzahlungskürzungen gerechnet werden. Oft werden Problempflanzen gar nicht als solche erkannt, oder erst, wenn der Ertrag gesunken ist.
Nutzungsaufgabe ist keine Lösung
Ein Ausschluss aus der Landnutzung wäre kontraproduktiv, da sich durch den Wind grosse Mengen von Samen über grosse Distanzen verbreiten. Insbesondere an Rändern von Kiesplätzen, Bachufern etc. wachsen Problempflanzen unbehindert. Deshalb müssen solche Flächen gut beobachtet und den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Massnahmen zur Bekämpfung
Die Pflanzen müssen unbedingt vor dem Blühen ausgerissen werden. Wenn bereits Knospen oder sogar Blüten vorhanden sind, müssen diese entsorgt werden. Wie bei den Kreuzkräutern reifen Blüten auch beim Berufkraut nach dem Schneiden oder Ausreissen nach. Ein einmaliger Schnitt ist kontraproduktiv, denn es bilden sich neue Stängel und Blüten. Bei mehrmaligem Schneiden bildet sich eine Blattrosette, die im nächsten Jahr mit einem gestärkten Wurzelwerk wieder wächst.
Merkblätter zu Problempflanzen sind bei allen kantonalen Landwirtschaftsämtern erhältlich. Wer unsicher ist, sollte unbedingt eine Fachstelle kontaktieren und am besten ein Bild der Pflanze mitschicken.
Franz Steiner, FiBL
Weiterführende Informationen:
Unkrautregulierung im Grünland (Rubrik Pflanzenbau)
Invasive Arten erkennen und bekämpfen (Rubrik Pflanzenbau)